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Wie man Arztpraxen barrierefrei macht

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit in Arztpraxen: Was das bedeutet und wie man es umsetzen kann.

Am Sonntag war Weltgesundheitstag. Er stand dieses Jahr unter dem Zeichen: Meine Gesundheit, mein Recht. Das bedeutet: Zugang zu Gesundheitsversorgung für Alle. Und auch, wenn wir in Österreich eine vergleichsweise sehr gute Gesundheitsversorgung haben, ist noch viel zu tun. Unter anderem sollten mehr Arztpraxen barrierefrei sein.

Barrierefreiheit wird nicht überprüft

Mit dem Beginn des Jahres 2016 trat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Seitdem müssen alle Arztpraxen barrierefrei gestaltet sein. Zumindest so weit wie möglich. Das Problem ist nur, dass es keine Behörde gibt, die dafür zuständig wäre, das zu überprüfen. Stattdessen können Personen, die aufgrund mangelnder Barrierefreiheit diskriminiert wurden, auf Schadenersatz klagen. Bevor es soweit kommen kann, ist aber zwingend ein kostenloses Schlichtungsverfahren vorgesehen. Durch dieses sollen sich die Parteien außergerichtlich einigen können.

Regeln für barrierefreies Bauen und Einrichten

Was es braucht, damit eine Praxis oder andere Einrichtung als barrierefrei gilt, das besagen ÖNORMen. Grundlage für barrierefreies Planen und Bauen ist die Serie ÖNORM B 1600. „B“ steht in diesem Fall als Kürzel für „Bauwesen“. Es gibt aber auch noch weitere ÖNORMen, die zu diesem Thema wichtig sind. Mindestanforderungen nach ÖNORM sind nicht verpflichtend – es sei denn, sie wurden im jeweiligen Bundesland in die Bauordnung integriert.

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Barrierefreiheit wird oft zu kurz gedacht

„Oft wird bei Barrierefreiheit an Menschen im Rollstuhl gedacht, nicht aber an Menschen mit anderen Behinderungen. Viele installieren Rampen, aber keine anderen Maßnahmen wie taktile Leitsysteme in Form von Streifen oder Noppen, kontrastreiche Glaswände und so weiter“, meint unser Barrierefreiheitsexperte Werner Rosenberger. Dabei beinhalten die Regeln und Empfehlungen der ÖNORM auch diese und weitere Vorgaben.

Beratung für barrierefreie Gestaltung von Ordinationen

Um Inhaber:innen von Ordinationen bei der Umsetzung der notwendigen barrierefreien Maßnahmen zu unterstützen, kooperiert die Ärztekammer mit „BIZEPS – Zentrum für selbstbestimmtes Leben“. Hier kann man sich kostenlos beraten lassen:

Zu den Kontaktdaten von BIZEPS für Beratung zu Barrierefreiheit von Ordinationen

Barrierefreie Praxis-Website

Was man ebenfalls nicht vergessen sollte: die Website der Praxis dient als erste Anlaufstelle für wichtige Informationen wie Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Kontaktmöglichkeiten. Ist die Seite also nicht barrierefrei gestaltet, werden Menschen mit Behinderungen daran gehindert, diese Informationen zu erfahren, können sich erst gar keine Vorstellung von den Angeboten bilden und keinen Termin ausmachen.

Auf der Website von WACA – Web Accessibility Certificate finden Sie Informationen, wie Sie Ihre Website als barrierefrei zertifizieren lassen können.

Weiterführende Beiträge zum Thema

Hilfsgemeinschaft vertritt: Barrierefreies Bauen und Planen

Neues Gesetz für digitale Barrierefreiheit

Hilfsgemeinschaft vertritt: Barrierefreie Plattformen im Web