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Beratung zu Vergünstigungen

Für sehbehinderte und blinde Menschen gibt es finanzielle Unterstützung und Vergünstigungen. Die Anträge für diese Beihilfen müssen bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden. Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie, welche Vergünstigungen für Sie relevant sind und unterstützen Sie bei der Einreichung. 

Informationen zu Vergünstigungen

Unsere Beraterinnen können Sie ganz konkret unterstützen. Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ermäßigungen und informieren Sie über die erforderlichen Unterlagen und Kontaktdaten.

Gratiskarte der Wiener Linien

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der FSW für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Kosten für eine aktuelle Jahreskarte der Wiener Linien. Möglich ist darüber hinaus auch die Kostenübernahme für die Begleitperson einer blinden Person (wird auf der Jahreskarte vermerkt). Wir beraten Sie zu diesem Angebot, die Gratiskarte muss direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg) eingereicht werden.

Gebührenbefreiungen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann der Antrag für die Befreiung von Rundfunkgebühren (Radio und TV), Zuschuss zum Fernsprechentgelt und Befreiung von der Ökostrompauschale von uns gestellt werden. Wir beraten Sie zu diesem Angebot und übernehmen für Sie die Einreichung bei der GIS Gebühren Info Service GmbH.

Freizeitfahrtendienst

Um den Freizeitfahrtendienst nutzen zu können, benötigen Sie eine Berechtigungskarte, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen können. Wir beraten Sie zum Thema Freizeitfahrtendienst und reichen für Sie den Antrag ein.

Rezeptgebührenbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr. Treffen diese Voraussetzungen zu, müssen Sie auch das Service-Entgelt für die e-card nicht entrichten. Neben den Versicherten sind stets auch deren anspruchsberechtigte Angehörige mit begünstigt. Gerne übernehmen wir die Einreichung für die Rezeptgebührenbefreiung.

Erhöhte Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, beantragen wir auf Wunsch für Sie die erhöhte Familienbeihilfe.

Feststellungsbescheid nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

Im Berufsleben kann es von Vorteil sein, wenn Menschen mit Behinderungen dem Kreis der begünstigten behinderten Menschen angehören. Wir reichen für Sie den Antrag beim Sozialministeriumservice ein.