Werden Sie ein Teil von uns – auf ewig.
Ein Testament für die Hilfsgemeinschaft verhilft sehschwachen und blinden Menschen zu einem Leben mit mehr Freude, Qualität und Selbstständigkeit.
Brigitte Brauneis

„Ich habe lange gebraucht, um die für mich passenden Organisationen auszusuchen und das Testament zu formulieren, aber jetzt bin ich froh, dass ich es gemacht habe. Schließlich habe ich keine Kinder. Ich möchte lieber bedürftigen Menschen helfen, als dass einmal der Staat oder irgendwelche entfernten Verwandten, die ich gar nicht kenne, mein Hab und Gut bekommen.“
Das gute Testament
Seit über 60 Jahren unterstützen Menschen mit ihrem letzten Willen unsere Arbeit für sehbehinderte und blinde Menschen. Jährlich führt die Hilfsgemeinschaft – an zwei Standorten in Wien und je einem in Linz und Graz – über 12.000 kostenlose Beratungen zu Pflegegeld, Behindertenpass und Hilfsmitteln durch. Tendenz steigend. Da wir keine staatliche Förderung erhalten, finanzieren wir unsere Arbeit fast ausschließlich aus Spendengeldern.
Wer Bleibendes für blinde und sehbehinderte Menschen ermöglicht, gibt immer auch seine eigenen Werte weiter und hilft somit über das eigene Leben hinaus.
Mit Ihrer Zuwendung im letzten Willen ermöglichen Sie unsere Arbeit weiterhin!
Weitere Termine:
- Infoveranstaltung in Hard am 22. April 2026
- Infoveranstaltung in Wien am 28. April 2026
- Infoveranstaltung in Linz am 04. Mai 2026
- Infoveranstaltung in Wels am 05. Mai 2026
- Infoveranstaltung in Gmunden am 06. Mai 2026
- Infoveranstaltung in Wien am 12. Mai 2026
- Infoveranstaltung in Linz am 21. Mai 2026
Dr. Ursula Baumgartner

„Ich will das Leben von Leuten, die in Dunkelheit leben, erleichtern, damit sie Hilfsmittel bekommen, sich im Alltag bewegen können und ein möglichst normales Leben führen.“
Damit der letzte Wille zählt
Damit die Nachlassregelung auch Gültigkeit besitzt, ist man dank einer Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt auf der sicheren Seite. Denn es ist ein Akt der Selbstbestimmung, die Übertragung des Eigentums zu Lebzeiten zu regeln. Neben der gesetzlichen Erbfolge und nahestehenden Wegbegleitern werden immer häufiger Organisationen bedacht. Ganz besonders auch dann, wenn man für sich ausschließen möchte, dass das Vermögen letztendlich an den österreichischen Staat fällt.
Eine Erbeinsetzung basiert immer auf dem Vertrauen, dass der Besitz im ureigenen Sinne verwaltet wird und sämtliche vorab festgehaltenen Agenden erfüllt werden. Das schließt laut Gesetz auch das Begräbnis, die Wohnungsauflösung und diverse Abmeldungen ein.

Gemeinsam in Dankbarkeit
Werden wir von einer Testamentsspende zu Lebzeiten in Kenntnis gesetzt, ergeben sich daraus mitunter langjährige Beziehungen:
- Regelmäßigkeit – im telefonischen Kontakt
- Zeit – für gemeinsame Geburtstagsfeiern
- Gemeinschaft – bei unseren regelmäßigen Veranstaltungen im Beratungszentrum
- Fürsorge im Krankenfall – auf Wunsch vertreten wir den Angehörigenstatus und halten Kontakt zu Spitälern und Pflegeeinrichtungen
- Hilfestellung – bei der Findung einer geeigneten Seniorenresidenz oder Pflegeeinrichtung, beim Umzug und/oder der Haushaltsauflösung
- Erinnerungüber den Tod hinaus – Auf Wunsch organisieren wir das Begräbnis und sorgen für die Grabpflege
- Friede – Testamentsspender können im Gemeinschaftsgrab der Hilfsgemeinschaft ihre letzte Ruhestätte finden
- Dankbarkeit – die unter anderem in Form eines Nachrufs auf unserer Homepage sichtbar ist
Eva Fichte

„Was von mir einmal bleibt ist ein selbstbestimmtes Leben für blinde Menschen.“
Vorsorgen verhindert Sorgen
Vorsorge bedeutet nicht allein, eine letztwillige Verfügung zu errichten. Im weiteren Sinne können das Verfassen einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie einer Ablebensversicherung ein Rundum-Paket an Sicherheit für späte Jahre und darüber hinaus leisten.
Zu den aktuellen Informationsveranstaltungen
Daher informieren wir Interessierte kostenlos mehrmals jährlich in Vorsorgenachmittagen – gemeinsam mit ausgesuchten Notarinnen – über Themen rund um Erbrecht, Testament und Vorsorgevollmacht.

Ihre Kontaktperson
Alle Teammitglieder
Alexandra Masetti
Verlassenschaften und Nachlassspenden
alexandra.masetti@hilfsgemeinschaft.at
Telefon:01 330 35 45 30