Beratung zum Pflegegeld
Mit dem Pflegegeld soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden. Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf und wird in sieben Stufen gewährt.
Die Hilfsgemeinschaft bietet Ihnen eine umfassende Beratung zum Thema Pflegegeld an.

Beratung zum Pflegegeld
Pflegegeld beantragen
Sie wollen Pflegegeld beantragen? Beim Beratungsgespräch überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen die mitgebrachten ärztlichen Befunde (Augenärztlicher Befund und Gesichtsfelduntersuchung), füllen mit Ihnen alle notwendigen Formulare aus und reichen diese für Sie ein.
Klage einreichen
Es besteht die Möglichkeit für betroffene Personen, abgewiesene Anträge auf Pflegegeld oder zu niedrige Einstufungen überprüfen zu lassen. Wir unterstützen Sie bei der Einreichung einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht und vertreten Sie auf Wunsch auch vor Gericht.
Höhe des Pflegegeldes
Für hochgradig sehbehinderte und blinde Personen sieht das Bundespflegegeldgesetz eine diagnosebezogene Einstufung vor. Für die Bewertungen sind im Bundesgesetz genaue Richtlinien angeführt.
Informationen zur Höhe des Pflegegeldes finden Sie unter www.pensionsversicherung.at