Hilfsmitteltipp Blendschutz
In regelmäßigen Abständen geben wir Ihnen Hilfsmitteltipps mit auf den Weg. Heute stellen wir als Blendschutz eine multifunktionale Schirmmütze vor.
Kennzeichnende Hilfsmittel sind für die Sicherheit von sehbehinderten und blinden Menschen sehr wichtig. Das sichtbare Tragen eines weißen Stockes oder einer gelben Armbinde schließt die Person im Straßenverkehr aus dem Vertrauensgrundsatz gemäß StVO 1960 § 3 aus. In Österreich sind sehbehinderte und blinde Menschen nicht dazu verpflichtet diese offizielle Kennzeichnung zu tragen. Jeder sehbehinderte und blinde Mensch hat aber das Recht dazu.
Im Beratungszentrum haben wir folgende kennzeichnende Hilfsmittel für Sie:
Unsere Mitarbeiterinnen der Beratung zeigen Ihnen im Hilfsmittel-Shop die kennzeichnenden Hilfsmittel und beraten Sie, welche Hilfsmittel für Sie eine Unterstützung sein könnten.
Als neues Mitglied der Hilfsgemeinschaft erhalten Sie auf Wunsch kostenlos
Die Erstausstattung erhalten Sie beim Beratungsgespräch. Findet die Neuaufnahme via Telefon, Skype oder E-Mail statt, schicken wir Ihnen auf Wunsch auch gerne die Erstausstattung mit der Post zu.
In regelmäßigen Abständen geben wir Ihnen Hilfsmitteltipps mit auf den Weg. Heute stellen wir als Blendschutz eine multifunktionale Schirmmütze vor.