Reformbedarf
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Stellungnahme der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs zur budgetären Absicherung des Ausgleichstaxfonds.
Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs begrüßt die gesetzliche Absicherung des Budgetzuschusses des Bundes für den Ausgleichstaxfonds (ATF). Diese Maßnahme ist notwendig und richtig, denn ohne zusätzliche Mittel wäre der Fonds bereits ab dem kommenden Jahr praktisch leer gewesen. Damit ist sichergestellt, dass wichtige Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen auch weiterhin finanziert werden können. Dem ATF sollen ab September 2026 bis 2029 schrittweise 149 Millionen Euro zusätzlich aus dem Bundesbudget zufließen (2026 65 Mio. Euro, 2027 45,1 Mio. Euro, 2028 24,4 Mio. Euro) und ab 2029 14,4 Mio. Euro jährlich.
Gleichzeitig darf diese Entscheidung nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Ausgleichstaxfonds langfristig eine grundlegende Reform braucht. Ein System, das sich finanziell nicht mehr selbst tragen kann und vor allem auf Strafzahlungen basiert, setzt zu wenig Anreize für Unternehmen, Menschen mit Behinderungen einzustellen.
„Wir müssen das Denken über Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen grundlegend verändern“, betont Prof. Dr. Elmar Fürst, Vorstand der Hilfsgemeinschaft. „Die vielen Chancen und der große Mehrwert müssen im Mittelpunkt stehen, nicht der geringe Mehraufwand.“
Hin zum Anreizsystem
„Tatsächlich ist die Anpassung eines Arbeitsplatzes in den meisten Fällen deutlich günstiger, als viele vermuten. Oft reichen Investitionen von weniger als 3.000 Euro aus, um einen Arbeitsplatz barrierefrei zu gestalten“, betont Mag. Klaus Höckner, Stv. Vorstand der Hilfsgemeinschaft. Dem gegenüber stehen motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen wertvollen Beitrag für Unternehmen leisten. Davon profitieren nicht nur die Wirtschaft, sondern auch der Staat und die Gesellschaft insgesamt, nicht zuletzt durch höhere Beschäftigung und damit mehr Steuereinnahmen bei geringeren Sozialausgaben.
Die Hilfsgemeinschaft spricht sich daher dafür aus, den Ausgleichstaxfonds von einem überwiegend sanktionierenden Instrument zu einem modernen Förder- und Anreizsystem weiterzuentwickeln. Ziel muss es sein, Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen aktiv zu unterstützen und Vorurteile abzubauen, anstatt ausschließlich auf Ausgleichszahlungen und Budgetzuschüsse zu setzen.
Laufende Evaluierung
Gleichzeitig braucht es einen kritischen Blick auf die Wirkung der eingesetzten Fördermittel. Die Hilfsgemeinschaft spricht sich dafür aus, bestehende Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und Fördergelder dort einzusetzen, wo sie nachweislich den größten Beitrag zur nachhaltigen Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen leisten. In einem sich wandelnden Arbeitsmarkt müssen sich Förderstrukturen konsequent an den Bedürfnissen von Arbeitnehmer:innen und Unternehmen orientieren. In diesem Zusammenhang steht auch die rasche Entwicklung der Künstlichen Intelligenz, laufend werden neue Softwarelösungen angeboten und flexible Arbeitsformen wie Homeoffice etablieren sich. Umso wichtiger sind rasche, unbürokratische Förderentscheidungen und Richtlinien, die mit der technologischen Entwicklung und den sich daraus ermöglichenden neuen Arbeitsrealitäten Schritt halten.
Technologien nutzen
Besonderes Potenzial sieht die Hilfsgemeinschaft im Bereich assistierender Technologien. Allerdings sollten Förderrichtlinien allen qualifizierten Anbietern offenstehen. Neben großen, etablierten Unternehmen leisten spezialisierte Organisationen wie die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs gemeinsam mit ihrem Partner Videbis seit vielen Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung blinder und sehbehinderter Menschen mit assistierenden Technologien. Diese Expertise sollte bei der Gestaltung künftiger Fördermodelle stärker berücksichtigt werden.
Der Nutzen eines Hilfsmittels hängt entscheidend davon ab, dass Betroffene es sicher und effizient anwenden können. Die bestehende Fördermöglichkeit für Schulungen im Umgang mit assistierenden Technologien muss daher in der Praxis konsequent genutzt und ausreichend finanziert werden.
Unterstützung bei Weiterentwickung
Die budgetäre Absicherung des Fonds ist ein wichtiger erster Schritt. Der entscheidende nächste Schritt muss jedoch eine Reform sein, die Inklusion am Arbeitsmarkt nachhaltig stärkt und Menschen mit Behinderungen selbstverständlich als qualifizierte Fachkräfte wahrnimmt.
Die Hilfsgemeinschaft bietet ihre langjährige Praxiserfahrung aktiv an, um an einer Weiterentwicklung des Ausgleichstaxfonds mitzuwirken. Als Organisation, die Menschen mit Sehbehinderungen täglich auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben begleitet, kennt sie die Widerstände ebenso wie die erfolgreichen Lösungsansätze.
Zum Ausgleichstaxfonds
Der Ausgleichstaxfonds (ATF) finanziert Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, etwa Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierungen oder die Adaptierung von Arbeitsplätzen.
Gespeist wird der Fonds vor allem durch die Ausgleichstaxe. Unternehmen ab 25 Beschäftigten müssen pro 25 Mitarbeiter mindestens eine begünstigt behinderte Person beschäftigen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, ist für jede unbesetzte Pflichtstelle eine monatliche Ausgleichstaxe zu entrichten. Im Jahr 2026 beträgt diese 344 Euro für Unternehmen mit 25 bis 99 Beschäftigten, 485 Euro für Unternehmen mit 100 bis 399 Beschäftigten und 512 Euro für Unternehmen ab 400 Beschäftigten.
