Leichter Fliegen
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Die neuen Fluggastrechte bringen ab 2027 erhebliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen.
Beschädigte Rollstühle ohne ausreichende Entschädigung, fehlende Assistenz am Flughafen oder unterschiedliche Regeln der Fluggesellschaften sollen bald der Vergangenheit angehören. Nach 13 Jahren Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf eine Reform der EU-Fluggastrechte geeinigt. Sie bringt die größten Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen seit Einführung der europäischen Fluggastrechte im Jahr 2004. Nach der formellen Beschlussfassung und einer Übergangsfrist von zwölf Monaten sollen die neuen Bestimmungen im zweiten Halbjahr 2027 gelten.
European Disability Forum (EDF) und seine Mitgliedsorganisationen, darunter die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, haben sich über Jahre dafür eingesetzt, Barrieren im Luftverkehr abzubauen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Der Handlungsbedarf
Wie groß der Handlungsbedarf war, zeigte der Ende 2025 veröffentlichte Bericht Rights Delayed: Air Travel for Passengers with Disabilities (Rechte verspäten sich: Flugreisen für Menschen mit Behinderungen) des EDF. Sieben von zehn Menschen mit Behinderungen gaben darin an, beim Fliegen Diskriminierung zu erleben. Der Bericht dokumentierte unzureichende Entschädigungen für beschädigte Hilfsmittel, fehlende Assistenz am Flughafen sowie unterschiedliche Vorgaben für Rollstühle und Assistenzhunde. Selbst bei identischen Flugzeugtypen galten je nach Fluggesellschaft unterschiedliche Gewichtsgrenzen für Rollstühle. Manche Airlines stellten keinen Bordrollstuhl zur Verfügung, andere verlangten zusätzliche medizinische Nachweise oder erkannten nationale Zertifikate für Assistenzhunde nicht an.
Diese Erfahrungen flossen direkt in die politische Arbeit des EDF und seiner Mitgliedsorganisationen ein. In zahlreichen Gesprächen mit den europäischen Institutionen machten sie deutlich, dass Barrierefreiheit im Luftverkehr keine Serviceleistung, sondern ein Grundrecht ist.
Das ändert sich ab 2027
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die volle Haftung der Fluggesellschaften für beschädigte oder verlorene Mobilitätshilfen. Künftig müssen Airlines die tatsächlichen Kosten für Reparatur oder Ersatz übernehmen. Die bisherige Haftungsgrenze von rund 3.000 Euro reichte bei hochwertigen Rollstühlen oder anderen Hilfsmitteln häufig nicht aus. Zusätzlich müssen Fluggesellschaften kostenlos geeignete Ersatzhilfsmittel bereitstellen. Auch für verletzte oder getötete Assistenzhunde besteht künftig ein Anspruch auf Entschädigung.
Verbessert werden auch die Rechte bei der Assistenz am Flughafen. Wird die notwendige Unterstützung verspätet oder gar nicht erbracht und dadurch ein Flug versäumt, besteht künftig Anspruch auf Entschädigung und eine alternative Beförderung. Organisieren Betroffene die notwendige Unterstützung selbst, können sie die entstandenen Kosten zurückfordern. Menschen mit Behinderungen erhalten bei Flugausfällen oder längeren Verspätungen außerdem Vorrang bei Assistenzleistungen und Ersatzbeförderungen.
Ein weiterer Fortschritt betrifft die Sitzplatzvergabe. Menschen mit Behinderungen und ihre notwendige Begleitperson können künftig ohne zusätzliche Gebühren nebeneinander sitzen. Darüber hinaus dürfen Fluggesellschaften für Mobilitätshilfen und Assistenzhunde keine zusätzliche Versicherung mehr verlangen.
Auch Reisende ohne Behinderungen profitieren von der Reform. Einheitliche Entschädigungsregelungen, kürzere Fristen für Ersatzbeförderungen, transparente Informationen über Fluggastrechte und ein kostenloses persönliches Handgepäckstück sorgen künftig für mehr Rechtssicherheit.
Was noch zu tun ist
Trotz der Reform bleiben zentrale Forderungen offen. Wie aktuell diese sind, zeigte der Fall der brasilianischen Parasportlerin und Modedesignerin Samanta Bullock. Im Juni 2026 verweigerte British Airways ihr zunächst trotz gültigem Ticket den Flug von New York nach London mit der Begründung, sie reise ohne Begleitperson und könne im Notfall nicht evakuiert werden oder ihr auf die Toilette geholfen werden. Bullock, die seit vielen Jahren selbstständig international fliegt, wertete dies als Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung und kündigte rechtliche Schritte an. Dieser Fall löste großes Medienecho aus, doch die allermeisten bleiben unbekannt.
Solche Fälle zeigen, warum Behindertenorganisationen weiterhin ein ausdrückliches Verbot fordern, Menschen allein aufgrund ihrer Behinderung die Beförderung zu verweigern. Ebenso fehlen weiterhin ein Recht auf Reisen ohne verpflichtende Voranmeldung sowie die gegenseitige Anerkennung von Assistenzhunden in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Ein Erfolg gemeinsamer Interessenvertretung
Für die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs ist die Reform ein wichtiger Erfolg. Sie zeigt, dass beharrliche Interessenvertretung auf europäischer Ebene Veränderungen bewirken kann. Mit den neuen Fluggastrechten rückt das Ziel eines barrierefreien Luftverkehrs ein gutes Stück näher. Gleichzeitig bleibt der Einsatz für gleiche Reiserechte in Europa eine gemeinsame Aufgabe.
