Pfeil nach links Pfeil nach rechts Öffnen Suchen Pausieren Abspielen Auf X teilen Auf Linkedin teilen Auf Facebook teilen Auf Youtube teilen Auf Instagram teilen

Unser gemeinsames Ziel: Barrieren abbauen

So hilft Ihre Spende

Die Hilfsgemeinschaft leistet Aufklärungsarbeit und berät Unternehmen durch Experten wie Daniele M. bei der Umsetzung von Barrierefreiheit.

Daniele M. hat eine angeborene, hochgradige Sehbehinderung. Als Mitarbeiter der Hilfsgemeinschaft setzt er sich seit 2005 für Barrierefreiheit ein.

„In der Hilfsgemeinschaft schätze ich vor allem, dass betroffene und nicht betroffene Menschen – also sehbehinderte, blinde und sehende Menschen – zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen: Barrieren abzubauen“, sagt Daniele.

Einkaufen als Herausforderung

Wie für viele blinde und sehbeeinträchtigte Menschen stellt das Einkaufen für den 57-Jährigen eine große Herausforderung dar. „In einem Geschäft ist es sehr schwierig, ohne Hilfe Produkte zu finden“, sagt er.

Supermärkte sind häufig sehr unübersichtlich. Abhilfe für sehbeeinträchtigte Menschen können Preistafeln in ausreichender Größe und guter Lesbarkeit, eine Orientierung im Shop durch ein sicht- und tastbares Leitsystem, Glasflächenkennzeichnung sowie gute Kontraste bieten.

Seit Beginn der Pandemie besteht verstärkt die Möglichkeit, von daheim über das Internet einzukaufen. Auch hier gibt es jedoch Barrieren: Nicht immer ist die Bedienung einer Webseite barrierefrei. Die Hilfsgemeinschaft setzt sich dafür ein, dass Einkaufen für alle möglich ist. Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen bietet das Online-Einkaufen die Chance auf mehr Selbstständigkeit.

„Ab und zu bestelle ich gerne Essen, gerade in Corona-Zeiten. Die Gefahr besteht, dass Betroffene ausgeschlossen werden, indem eine App oder eine Webseite nicht barrierefrei ist. Blinde Menschen können eine Seite z.B. nicht nutzen, wenn das Vorlesegerät diese nicht erfassen kann. Dagegen setzt sich die Hilfsgemeinschaft ein“, erklärt Daniele.

Bitte spenden Sie für die Rechte blinder Menschen!

Gleiches Recht für alle

Gleichzeitig ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um die Nutzung der neuen Dienste im Internet allen zugänglich zu machen: In drei Jahren tritt ein EU-Gesetz in Kraft, welches vorgibt, dass Angebote barrierefrei für alle Menschen zur Verfügung stehen müssen.

„Damit eine Webseite für blinde Menschen bedienbar ist, müssen z.B. Inhalte vorgelesen werden können und die Bedienung per Tastatur möglich sein. Für sehbehinderte Menschen spielen hingegen die Kontraste eine wichtige Rolle“, erklärt Daniele M., der selbst mit Hilfe einer Vergrößerungssoftware mit Sprachausgabe am Computer sowie mit einem Lesegerät arbeitet.

Die Hilfsgemeinschaft steht Unternehmen mit Beratung und Aufklärung zur Umsetzung von barrierefreien Webseiten und Diensten zur Verfügung.

Bitte unterstützen Sie die wichtige Arbeit der Hilfsgemeinschaft für sehbehinderte und blinde Menschen!