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Zentralmatura für blinde und sehbehinderte Schüler

Bildung

Können blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler derzeit nicht in Mathematik maturieren? Fragen an das Bundesministerium für Bildung.

Nachdem besorgte Eltern die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs informierten, dass blinde Schülerinnen und Schüler derzeit die Zentralmatura in Mathematik nicht absolvieren können bzw. dürfen, haben wir uns direkt an das Bundesministerium für Bildung gewendet. Hier sind unsere Fragen und die ungekürzten Antworten aus dem Ministerium:

Unter welchen Bedingungen können blinde Schülerinnen und Schüler in Mathematik maturieren?

Für blinde Schülerinnen und Schüler gelten inhaltlich und vom Anforderungsniveau her die gleichen Bedingungen wie für alle anderen. Sie müssen die gleichen Prüfungsaufgaben bearbeiten. Seitens der Abteilung II/9 werden auf Anforderung durch die Schulleitungen technisch überarbeitete Versionen der Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt, die es erlauben, die Prüfungsaufgaben am PC in Brailleschrift darzustellen. Spezielle organisatorische Vorkehrungen, die es den KandidatInnen erleichtern, die Prüfung abzulegen (technische Hilfsmittel, eigener Prüfungsraum, persönliche Assistenz, mehr Zeit …) sind am Schulstandort in Zusammenarbeit von Schulleitung und Maturavorsitzenden zu klären. Mehr Informationen finden Sie hier.

Gibt es Unterschiede in den Bundesländern?

Diese Regelungen gelten bundesweit.

Stimmt es, dass die jeweilige Schule entscheiden darf, welche Schülerinnen und Schüler mit Behinderung zur Matura zugelassen werden?

Laut Schulunterrichtsgesetz § 36a. (Abs. 1) sind alle Prüfungskandidaten zum Antreten berechtigt, die die letzte lehrplanmäßig vorgesehene Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben. Für SchülerInnen mit Behinderung gibt es darüber hinaus keine Einschränkungen. Die Schule kann also nicht darüber befinden, ob ordentliche SchülerInnen, die alle Fächer der letzten Schulstufe positiv absolviert haben, antreten dürfen oder nicht.

Ist die Zentralmatura für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler überhaupt barrierefrei?

Die Erfahrungen der letzten Jahre und die Erfolge von KandidatInnen mit Behinderung haben gezeigt, dass die für jedermann bestehenden Hürden einer abschließenden Prüfung auch für KandidatInnen mit Behinderung zu bewältigen sind. In Zusammenarbeit mit Betroffenen und ExpertInnen wird darüber hinaus an einer ständigen Qualitätsverbesserung des barrierefreien Zugangs zu Informationen und Prüfungen gearbeitet.

An wen können sich Schülerinnen und Schüler sowie Eltern wenden, wenn sie dazu Fragen haben?

Erste Anlaufstelle ist die Schule (Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer oder Schulleitung) oder die zuständige Landesschulbehörde. Für Fragen zur technischen Aufbereitung von Prüfungsaufgaben steht das BMB (Abt. II/9) zur Verfügung. Informationen findet man auch auf der Seite www.srdp.at.

Anmerkung der Redaktion

Die Website www.srdp.at informiert über die standardisierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung, die schriftlichen Klausuren in den Unterrichtssprachen Deutsch, Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch, in den lebenden Fremdsprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, in den klassischen Sprachen Latein und Griechisch und in (Angewandter) Mathematik. Angeboten werden u.a. frühere Klausuraufgaben, Übungs- und Begleitmaterialien. In einem separaten Menü werden auch Übungsmaterialien für Schülerinnen und Schüler mit Blindheit oder Sehbehinderung zum Download angeboten. Bei Redaktionsschluss wurde an der Barrierefreiheit dieser Website noch gearbeitet.
Über die angeführten Kontaktmöglichkeiten erreicht man die verantwortlichen Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Bildung. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind an Feedback zu diesem Serviceangebot sehr interessiert.