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Sehbehinderung und Pflegeschulungen

Schulungen & Projekte

Die Pflege und Betreuung kranker und hochbetagter Menschen erfordert eine fundierte Ausbildung. Noch mehr Expertise wird jedoch benötigt, wenn es sich um Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit handelt. Die Hilfsgemeinschaft bietet Pflegeschulungen für Personal an.

Pflegeschulungen für Pflegepersonal

Die Pflege und Betreuung kranker und hochbetagter Menschen erfordert neben einer fundierten Ausbildung ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl, Geduld und Einsatzfreude. Noch mehr Expertise wird jedoch benötigt, wenn es sich um visuell beeinträchtigte Menschen handelt. Derzeit kann man davon ausgehen, dass jeder dritte Bewohner eines Seniorenheimes sehbehindert oder blind ist. Eine entsprechende Aus- und Weiterbildung für Pflegekräfte ist unerlässlich in Hinblick auf die ständig steigende Lebenserwartung und den absehbaren Pflegebedarf von geburtenstarken Jahrgängen, die ins Pensionsalter kommen.

Erfahrungsberichte

In den Seniorenwohnhäusern der Hilfsgemeinschaft in NÖ konnten über Jahrzehnte Erfahrungen im Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen gesammelt und vertieft werden. Bis heute werden in der Waldpension in Hochegg bei Grimmenstein nicht nur blinde und sehbehinderte Urlaubs- und Dauergäste betreut, sondern auch pflegebedürftige Personen kompetent versorgt. Dieser besondere Erfahrungsschatz fließt in ein Schulungskonzept ein, das sehbehindertenspezifische Aspekte der Pflege und Betreuung umfasst und von der Hilfsgemeinschaft u. a. an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege in Wien und NÖ angeboten wird.

Module der Schulung

Petra Wrba hat dieses spezielle Weiterbildungsangebot mit den Pflegefachkräften der Waldpension entwickelt: „Wir bieten Module an, die je nach Bedarf angepasst werden können. Gestartet wird mit Basiswissen zum Thema Sehbehinderung, ergänzt durch die Erfordernisse der gesetzlich geregelten Barrierefreiheit. Dazu kommen die Bedürfnisse sehbehinderter und blinder Patientinnen und Patienten im Spitals- und Pflegeheimalltag. Wir vermitteln einfache Techniken aus den Bereichen lebenspraktische Fertigkeiten sowie Orientierungs- und Mobilitätstraining und informieren über spezielle Hilfsmittel.“ Ziel jeder Pflege und Betreuung ist die Wiederherstellung oder Erhaltung einer möglichst großen Selbstständigkeit und die Vermittlung des Gefühls von Sicherheit. Denn je nachdem, in welchem Alter die Sehbehinderung aufgetreten ist, brauchen Betroffene ein individuell angepasstes Umfeld, unterschiedliche Hilfestellungen und Rehabilitationsmaßnahmen.

Zeitaufwand

In der Praxis bedeutet das einen erhöhten Zeitaufwand im Umgang mit betroffenen Patienten. Über jede Aktivität muss verbal informiert werden, egal ob eine Untersuchung ansteht, ein Verbandswechsel erfolgt oder ob es um die Körperpflege geht. Daher wird bei den Schulungen auf die richtige Kommunikation besonders eingegangen. „Zuerst sollte geklärt werden, über welches Sehvermögen die Patienten verfügen. Blinde Personen müssen vor jeder Pflegehandlung mit dem Namen angesprochen werden. Erst danach sollte man sie berühren. Und die Pflegeperson nennt immer ihren eigenen Namen, damit die Patienten wissen, mit wem sie es zu tun haben“, erläutert Petra Wrba einfache Grundsätze. Auch die Umgebung muss Bescheid wissen, dass ein sehbeeinträchtigter Mensch auf der Station, in der Ambulanz oder im Zimmer anwesend ist. Wichtig ist außerdem das Angebot einer räumlichen Orientierung. Wo ist die Toilette? Wie komme ich wieder in mein Zimmer? Wo steht mein Bett? „Man kann den Standort verbal beschreiben oder das Bett kennzeichnen. So findet der Patient sein Bett wieder und alle anderen profitieren von dem gut sichtbaren Hinweis“, empfiehlt Petra Wrba.

Nützliche Praxistipps

Viele Aktivitäten mit und von visuell beeinträchtigten Patienten werden bei den Schulungen besprochen. Dazu gibt es nützliche Tipps, die einfach in der Praxis umzusetzen sind, wie z. B. die kontrastreiche Gestaltung bzw. Markierung von wichtigen Bedienelementen (Notruftaste!). Die Position von persönlichen Gegenständen (Waschutensilien, Sehhilfen, Stützstock) sollte nicht verändert werden, ebenso wie die der beweglichen Ausstattung des Zimmers, um Stolperfallen zu vermeiden. Es wird auf Details eingegangen und so dem Pflegepersonal eine praxisgerechte Handlungsanleitung gegeben.