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Mobilitätstag

Mobilität

Im Oktober durften wir beim 2. Mobilitätstag der Hilfsgemeinschaft Vortragende von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), dem Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) und der Westbahn begrüßen.

Im Oktober durften wir beim 2. Mobilitätstag der Hilfsgemeinschaft Vortragende von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), dem Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) und der Westbahn begrüßen. Vertreter der österreichischen Verkehrsmittelanbieter gaben unseren Mitgliedern einen Einblick in die Tarifgestaltung bei öffentlichen Verkehrsmitteln für Menschen mit Behinderung.

Vorstandsvorsitzender Dr. Elmar Fürst verwies in seiner Eröffnungsrede auf den European Accessibility Act. Das europäische Gesetz über die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung ist wegweisend und ein wichtiger Schritt hinsichtlich Barrierefreiheit und Inklusion. Jedoch sind wesentliche Bereiche wie der Verkehr davon ausgenommen. So müssen beispielsweise österreichische Bürgerinnen und Bürger mit einer Beeinträchtigung, für sich und eine Begleitperson, den vollen Fahrpreis bezahlen, da der österreichische Behindertenpass mitsamt seinen Einträgen meistens nicht anerkannt wird. Deshalb wird sich die Hilfsgemeinschaft auch weiterhin dafür einsetzen, europaweit eine einheitliche Regelung für Menschen mit Behinderung etablieren zu können. Aktuelle Informationen zum Thema Tarife und Vergünstigungen präsentierten etablierte österreichische Verkehrsbetriebe beim Mobilitätstag der Hilfsgemeinschaft am 3. Oktober.

(Un)eingeschränkt reisen

Christian Schwarzl von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) machte bei seinem Vortrag deutlich, dass die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personen ein großes Anliegen der ÖBB sind. Die ersten Schritte hinsichtlich Barrierefreiheit wurden 1990 eingeleitet, 2000 erfolgten die ersten Blindenleitsysteme auf Bahnhöfe und Bahnsteigen. Dieses Jahr wurde die seit 2010 barrierefreie Website mit dem österr. Zertifikat für Barrierefreiheit im Web (WebAccessibilityCertificateAustria) ausgezeichnet.

Die ÖBB beziehen sich, sowie auch Westbahn, VOR und andere Verkehrsanbieter in Österreich, bei Ermäßigungen auf Fahrscheine auf das Bundesbehindertengesetz (BBG) von 1990. Voraussetzung um eine Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, ist ein gültiger Behindertenpass mit einer Beeinträchtigung von mind. 70% oder der Zusatzeintragung „Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen (Piktogramm „Zug mit Euromünzen“). Personen die über einen gültigen Behindertenausweis mit den oben genannten Eintragungen verfügen, erhalten bei den ÖBB 50% Ermäßigung auf Einzelfahrkarten. Begleitpersonen dürfen kostenlos mitfahren, sofern diese im Behindertenpass eingetragen sind (bei mind. 90% Grad der Behinderung).

Bei der Westbahn gilt jeder Behindertenausweis mit einer Beeinträchtigung von mind. 70% automatisch als Bahn-Vorteilskarte. Trotzdem müssen Reisende über eine gültige Fahrkarte verfügen, die in Westshops, online oder im Zug erworben werden können. Ebenso wie bei den ÖBB, reisen Begleitpersonen kostenlos mit, wenn der Behindertenpass über eine entsprechende Zusatzeintragung verfügt. Hunde zahlen bei der Westbahn eine Pauschale von € 1,-. „Jedoch sind Assistenzhunde in den Tarifbestimmungen des Anbieters nicht geregelt und sollten vor Fahrtantritt schriftlich geklärt werden“, rät unsere Abteilungsleiterin der Beratung, Christiane Hauck.

Die Verkehrsverbünde (VOR) der einzelnen Bundesländer haben in ihren Tarifbestimmungen ebenso klare Regelungen gefunden und den Behindertenpass als gültiges Dokument ab einer Beeinträchtigung von 70% akzeptiert. Fahrpreisermäßigungen gibt es auf Einzel- und Tageskarten. Keine Ermäßigungen gibt es auf Zeitkarten und Binnenfahrten in der Kernzone Wien. Begleitpersonen und Assistenzhunde reisen kostenlos mit, sofern diese im Behindertenpass eingetragen sind.

Mobilität und Reisen für Menschen mit Behinderung in Deutschland

Zum Schluss gab Nils Friso Weber aus Brandenburg einen Überblick über die Tarifgestaltung in Deutschland.
In Deutschland reisen schwerbehinderte Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Personenverkehr mit entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (Beispiel: Bl=blind) und entsprechender Wertmarke unentgeltlich. Personen mit dem Merkzeichen G zahlen für die Wertmarke € 40,- (6 Monate) oder € 80,- (12 Monate) im Jahr. Mit dem Merkzeichen B ist überdies die Mitnahme einer Begleitperson oder eines Assistenzhundes kostenlos.

Der Schwerbehindertenausweis in Deutschland hat die Grundfarbe grün. Liegen Voraussetzungen für eine unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr vor, ist dieser halbseitig orange.
Auf Antrag erhalten u.a. blinde Menschen die Wertmarke kostenfrei ausgestellt. Die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für schwergehinderte Menschen dient der Mobilität vor Ort und somit zur Teilnahme am öffentlichen Leben.