Mitmachkampagne: Recht auf Mobilität
Ein blindes Ehepaar wurde am Flughafen Graz von allen Taxis abgewiesen – nur wegen ihres Blindenführhundes. Dieser Vorfall zeigt: Diskriminierung ist für viele noch immer Realität. Haben Sie auch Erfahrungen gemacht? Dann nehmen Sie an unserer Medienkampagne teil.

Der Anlass unserer Kampagne
Ein schwerwiegender Diskriminierungsfall am Flughafen Graz sorgt für Entrüstung: Ein blindes Ehepaar wurde am 13. März 2026 gegen 22:15 Uhr von sämtlichen anwesenden Taxi-Fahrer:innen am Taxistand vor dem Terminal abgewiesen – einzig und allein, weil ein zertifizierter Blindenführhund mitgeführt wurde, für den seine Halter:innen zudem alle erforderlichen Papiere und eine Decke dabeihatten.
Trotz klarer gesetzlicher Bestimmungen verweigerten alle Fahrer:innen die Beförderung. Auch ein Anruf bei der Taxizentrale blieb erfolglos: Dort wurde behauptet, Assistenzhunde müssten als „Tiertransport“ vorab angemeldet werden.
Gemeinsame Initiative
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs haben eine gemeinsame Medien- und Rechtsinitiative gestartet.
Ziel ist es:
- Diskriminierung sichtbar zu machen
- Rechtsdurchsetzung zu stärken
- nachhaltige Verbesserungen zu erreichen
Die konkreten Forderungen:
- verpflichtende Schulungen für Taxi-Fahrer:innen sowie Disponent:innen im Umgang mit Assistenzhunden
- klare und kontrollierte Durchsetzung der gesetzlichen Beförderungspflicht
- wirksame Sanktionen bei Verstößen bis hin zum Konzessionsentzug
- verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Beförderung
Assistenzhunde sind keine Haustiere. Sie sind gesetzlich anerkannte Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Paragraph 39a des Bundesbehindertengesetzes (BBG) in Österreich definiert Blindenführhunde als speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinde oder stark sehbehinderte Menschen in der Mobilität unterstützen. Sie gelten als anerkannte Hilfsmittel, die Zutritt zu öffentlichen Orten haben.
- Die Beförderung darf nicht verweigert werden.
- Eine Ablehnung stellt eine Diskriminierung dar.
Trotz dieser klaren Rechtslage kam es zu einer vollständigen Zurückweisung.
Das ist kein Einzelfall
Der aktuelle Fall steht exemplarisch für ein wiederkehrendes Problem:
- fehlendes Wissen über gesetzliche Verpflichtungen
- mangelnde Schulung im Umgang mit Assistenzhunden
- unzureichende Kontrolle und Durchsetzung
- strukturelle Barrieren im Alltag blinder und sehbehinderter Menschen
Für Betroffene bedeutet das Unsicherheit, Abhängigkeit und im schlimmsten Fall den Ausschluss aus selbstverständlicher Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe.
Haben Sie im Zusammenhang mit Assistenzhunden und Mobilität Diskriminierung oder auch positive Unterstützung erlebt?
Melden Sie uns Ihren Vorfall oder Ihr Erlebnis. Ihre Erfahrungen helfen, strukturelle Probleme sichtbar zu machen und zeigen gleichzeitig, wo Inklusion bereits gelingt.
Wir möchten Ihre Schilderung – selbstverständlich anonymisiert – gerne im Rahmen unserer Mobilitätskampagne auf Social Media verwenden. Damit machen wir sowohl auf bestehende Diskriminierung aufmerksam als auch auf positive Beispiele, die Mut machen und zeigen, wie respektvolles und unterstützendes Verhalten im Alltag aussehen kann.
Melden Sie einen Vorfall
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Unterstützen Sie jetzt unsere Kampagne
Alle Teammitglieder
Mag.a Viktoria Antrey
Leitung Kommunikation
Meldungen werden nicht an die Beratungsabteilung weitergeleitet, sondern nur anonymisiert für die Medienkampagne verwendet.