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Recht auf Mobilität

Ein blindes Ehepaar wurde am Flughafen Graz von allen Taxis abgewiesen – nur wegen ihres Blindenführhundes. Dieser Vorfall zeigt: Diskriminierung ist für viele noch immer Realität. Die Mitnahme von Assistenzhunden ist gesetzlich verpflichtend.

Aktueller Vorfall

Ein schwerwiegender Diskriminierungsfall am Flughafen Graz sorgt für Entrüstung: Ein blindes Ehepaar wurde am 13. März 2026 gegen 22:15 Uhr von sämtlichen anwesenden Taxi-Fahrer:innen am Taxistand vor dem Terminal abgewiesen – einzig und allein, weil ein zertifizierter Blindenführhund mitgeführt wurde, für den seine Halter:innen zudem alle erforderlichen Papiere und eine Decke dabeihatten.

Trotz klarer gesetzlicher Bestimmungen verweigerten alle Fahrer:innen die Beförderung. Auch ein Anruf bei der Taxizentrale blieb erfolglos: Dort wurde behauptet, Assistenzhunde müssten als „Tiertransport“ vorab angemeldet werden.

Zum Presseartikel

Gemeinsame Initiative

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs haben eine gemeinsame Medien- und Rechtsinitiative gestartet.

Ziel ist es:

  • Diskriminierung sichtbar zu machen
  • Rechtsdurchsetzung zu stärken
  • nachhaltige Verbesserungen zu erreichen

Die konkreten Forderungen:

  • verpflichtende Schulungen für Taxi-Fahrer:innen sowie Disponent:innen im Umgang mit Assistenzhunden
  • klare und kontrollierte Durchsetzung der gesetzlichen Beförderungspflicht
  • wirksame Sanktionen bei Verstößen bis hin zum Konzessionsentzug
  • verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Beförderung

Klare Rechtslage - klare Verletzung

Assistenzhunde sind keine Haustiere. Sie sind gesetzlich anerkannte Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

  • Die Beförderung darf nicht verweigert werden.
  • Eine Ablehnung stellt eine Diskriminierung dar.

Trotz dieser klaren Rechtslage kam es zu einer vollständigen Zurückweisung.

Das ist kein Einzelfall

Der aktuelle Fall steht exemplarisch für ein wiederkehrendes Problem:

  • fehlendes Wissen über gesetzliche Verpflichtungen
  • mangelnde Schulung im Umgang mit Assistenzhunden
  • unzureichende Kontrolle und Durchsetzung
  • strukturelle Barrieren im Alltag blinder und sehbehinderter Menschen

Hier ist eine sprachlich geschärfte und klarere Version des letzten Satzes:

Für Betroffene bedeutet das Unsicherheit, Abhängigkeit und im schlimmsten Fall den Ausschluss aus selbstverständlicher Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe.

Jetzt handeln

Diese Situation darf nicht folgenlos bleiben. Unterstützen Sie unser Anliegen für eine barrierefreie und diskriminierungsfreie Mobilität.

  • Für gleiche Rechte.
  • Für Selbstbestimmung.
  • Für respektvolle Mobilität für alle.

Diskriminierung erlebt?

Haben Sie Diskriminierung im Zusammenhang mit Assistenzhunden oder Mobilität erlebt? Melden Sie den Vorfall bei uns. Ihre Erfahrung hilft, strukturelle Probleme sichtbar zu machen.

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Alle Teammitglieder

Mag.a Viktoria Antrey

Leitung Kommunikation

viktoria.antrey@hilfsgemeinschaft.at
Telefon:01 330 35 45 82