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Trotz Juni-Deadline kaum Verbesserungen bei Lebensmittel-Webshops: Warnung zum Global Accessibility Awareness Day am 15. Mai

Presse

Strafen drohen: Trotz ernüchternder Überprüfung durch Hilfsgemeinschaft-Experten im September 2024 haben sich Anbieter kaum um Umsetzung von Barrierefreiheits-Richtlinien gekümmert.

Wien – Nur noch wenige Wochen bleiben den privaten Anbietern bestimmter Produkte und Dienstleistungen, bis das neue Barrierefreiheitsgesetz im Juni in Kraft tritt. Wer sich bis dahin nicht um die Umsetzung der WCAG-Kriterien gekümmert hat, dem drohen in weiterer Folge Geldstrafen.

Experte für digitale Barrierefreiheit Werner Rosenberger unterzog die 12 beliebtesten Lebensmittel-Webshops des Landes im September einer Vorabprüfung. Das Ergebnis: 7 von 12 waren für viele Menschen mit Behinderungen nicht nutzbar. Auch der Rest war nicht 100% WCAG-konform.

Kurz vor Ablauf der Juni-Frist zeigt eine erneute Prüfung kaum bis gar keine Verbesserungen. Teils kamen sogar neue Probleme dazu. „Auffällig ist, dass beim Versuch, Bilder mit Alt-Texten zu versehen, wohl vermehrt KI-Bilderkennung angewandt wird. Das funktioniert leider noch gar nicht gut; die Ergebnisse sind meist katastrophal schlecht und es wird nicht geprüft, ob die Beschreibungs-Texte für Bilder sinnvoll oder richtig sind“, so Rosenberger. „Blinde Personen werden daher sehr oft mit unnötigen oder sogar falschen Infos abgespeist.“

Beratung für Unternehmen durch die Hilfsgemeinschaft

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs ist die abwickelnde Stelle für die WACA-Zertifizierung, die als einziges Qualitätssiegel in Österreich Webseiten und Apps nach den WCAG-Kriterien prüft und Barrierefreiheit garantiert: „Über die Initiative Access Austria bieten wir auch Barrierefreiheits-Beratungen für Unternehmen an. Wer Unterstützung dabei braucht, seine Produkte rechtskonform zu gestalten, dem wird bei uns zuverlässig geholfen.“, rät Vorstand Prof. Dr. Elmar Fürst jenen, die immer noch nicht wissen, wo sie ansetzen sollen.

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