Keine Bastelstunde vor dem Supermarkt!
Presse
Aufgrund der Coronakrise besteht in allen Supermärkten eine Maskenpflicht. Die verordneten Masken müssen für blinde und sehbehinderte Menschen leicht zu bedienen sein.
Prof.Dr. Elmar Fürst, Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, reagiert auf die neue Verordnung, die beim Einkauf zum Tragen von Nasen-Mund-Schutzmasken verpflichtet: "Selbstverständlich begrüßen wir diese sinnvolle Maßnahme zur Minimierung der Ansteckungsgefahr. Es muss aber gewährleistet sein, dass auch blinde und sehbehinderte Menschen diese unkompliziert und ohne Hilfe anlegen können! Ein herumfummeln mit Bändern und Ösen ist schlicht unpraktikabel!"
Fürst weist darauf hin, dass blinde und sehbehinderte Menschen in dieser für alle schwierigen Situation besonders gefordert sind, da sie sich beispielsweise beim Einkauf darauf verlassen müssen, dass sehende Menschen den geforderten Sicherheitsabstand von mindesten einem Meter einhalten. Allein lebende Menschen fühlen sich derzeit besonders leicht überfordert und verunsichert.
Dazu Fürst: "Es ist die Aufgabe der verordnenden Behörde, dafür zu sorgen, dass Masken für blinde und sehbehinderte Menschen einfach nutzbar sind! Für Unterstützung beim Einkauf und der Bewältigung des Alltags stehen wie sonst auch, gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung!
Wer Unterstützung benötigt kann sich direkt bei dem zuständigen Mitarbeiter melden, per Mail maximilian.reutterer@hilfsgemeinschaft.at oder Tel. 01 330 35 45 - 38