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Bitte Rücksicht nehmen!

Presse

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs nimmt den Internationalen Tag des weißen Stocks zum Anlass, um den § 3 der StVO, besser bekannt als „Vertrauensgrundsatz“, und vor allen Dingen die Ausnahmen, in Erinnerung zu rufen.

Gemeinsam mit dem Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeiner Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich startet sie eine Initiative, die bei Fahrschülerinnen und Fahrschülern zu hoher Aufmerksamkeit und besonderem Verständnis für die Situation blinder und sehbehinderter Menschen im Straßenverkehr führen soll.

„Blinde und sehbehinderte Menschen sind im öffentlichen Raum besonders gefährdet. Wenn sie sich entsprechend kennzeichnen, müssen sich darauf verlassen können, dass andere Verkehrsteilnehmer auf sie und darauf, dass sie nichts oder nicht gut sehen können, Rücksicht nehmen“, führt Prof. Dr. Elmar Fürst, Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft, aus.

Die Fahrschulen unterstützen daher die Aktion als Impuls, allen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern das Wissen über die Kennzeichnungen in Erinnerung zu rufen sowie angehenden Junglenkern zu vermitteln, dass „uneingeschränktes volles Vertrauen“ gegenüber allen anderen auch die eigene Sicherheit und die Unversehrtheit Fremder in Frage stellen kann, bekräftigt Dr. Joachim Steininger, Sprecher der Fahrschulen.

Die Schulung des Vertrauensgrundsatzes in all seinen Ausprägungen sowie des Rücksichtnahmegebots ist daher permanenter Inhalt sowohl beim theoretischen als auch beim praktischen Fahrunterricht. Beginnend mit der ersten Lektion in der Fahrschule sollen junge Lenker als angehende Fahranfänger mit der richtigen Motivation und dem Wissen ausgestattet werden, dass die Verkehrsregeln insbesondere auch dazu dienen, dass sich auch benachteiligte Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung oder körperlichen Behinderung sicher im Verkehr bewegen können.

Kennzeichnende Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte sind der weiße Tast- oder Stützstock, die gelbe Armbinde mit den drei Punkten oder auch der Blindenführhund mit entsprechendem Führgeschirr. Auch der sogenannte Verkehrswinker, ein gelbes Schild mit drei Punkten, das in Fahrbahnrichtung gehalten werden kann, um eine sichere Überquerung zu gewährleisten, ist ein sichtbarer Hinweis auf eine Seheinschränkung. „Bei den Verkehrsteilnehmern gilt es den Wissenstand weiter zu verbessern, dass blinde und stark sehbehinderte Menschen vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen und mit besonderer Rücksicht zu behandeln sind. Die Kennzeichnung ist freiwillig und kostet oft schon Überwindung, da sie mitunter als stigmatisierend empfunden wird. Umso persönlich schmerzlicher ist es dann, wenn blinde oder sehbehinderte Menschen sich trotzdem nicht sicher im Straßenverkehr fühlen.“

„Das sichere und unfallfreie Miteinander aller Verkehrsteilnehmer – von den Autofahrern bis zu den Radfahrern und den Fußgängern – setzt voraus, dass sämtliche Akteure Risiken vermeiden und ständig aufeinander Rücksicht nehmen. Ein langsameres Fahrtempo, das Fahren auf Sicht und die sichere Bremsbereitschaft sind unabdingbar, um Unfälle zu vermeiden.

Ihr Presse-Ansprechpartner

Alle Teammitglieder

Helga Bachleitner

Leitung Kommunikation

bachleitner@hilfsgemeinschaft.at
Telefon:01 330 35 45 82