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FSW fördert Klimaticket

Information

Hier finden Sie Informationen zur Förderung des Klimatickets!

Für blinde und sehbehinderte Menschen mit Wohnsitz in Wien fördert der Fonds Soziales Wien nun auch das Klimaticket Österreich. Bislang hat er bereits die Kosten der Jahreskarte der Wiener Linien für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen übernommen. Jetzt kann man sich entweder wie bisher die Jahreskarte der Wiener Linien, oder das Klimaticket (Klimaticket Österreich bzw. VOR KlimaTicket Metropolregion) in der Höhe einer Jahreskarte der Wiener Linien fördern lassen. Die Antragstellung für die Förderung des Klimatickets erfolgt über den FSW und wird erst in den kommenden Monaten möglich sein.

Voraussetzungen

Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Jahreskarte der Wiener Linien:

  • Hauptwohnsitz
  • Mindestalter 6 Jahre
  • Diagnose Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung nach der Verordnung zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG) bzw. Wiener Pflegegeldgesetz (WPGG)
  • Wer schon eine geförderte Jahreskarte für die Wiener Linien hat und auf das Klimaticket umsteigen möchte, muss die Jahreskarte umgehend kündigen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Begleitpersonen und Assistenzhunde

Die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson sowie eines Blindenführhundes ist auch beim Klimaticket möglich.

Preise nach Abzug der FSW-Förderung

  • Klimaticket Österreich (gültig in ganz Österreich): € 456,-
  • VOR KlimaTicket Metropolregion (gültig in der Ostregion Wien, Niederösterreich, Burgenland): € 413,-

Weitere Klimatickets in den Bundesländern für blinde und sehbeeinträchtigte Personen

  • VOR KlimaTicket Region (gültig in Niederösterreich, Burgenland): € 413,-
  • KlimaTicket Steiermark: € 441,-
  • KlimaTicket VMOBIL (gültig in Vorarlberg): € 270,-
  • KlimaTicket OÖ Gesamt (gültig in ganz Oberösterreich): € 604,-