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Fahrtkostenersatz für hochgradig sehbehinderte, blinde und gehörlose Menschen bestätigt

Aktuelles, Information

Neue Regeln zur Ticketförderung ab 2026

Neue Regeln zur Ticketförderung ab 2026

Ab 1. Jänner 2026 gelten neue Abläufe zur Ticketförderung. Betroffen sind vor allem gehörlose, hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen.

Antragstellung über den Fonds Soziales Wien

Der Fonds Soziales Wien (FSW) wickelt die Förderung für die Jahreskarte der Wiener Linien weiterhin ab. Das gilt auch für das KlimaTicket Österreich und für das VOR KlimaTicket Metropolregion. Gehörlose Menschen können dafür bereits ab sofort Anträge beim FSW einreichen.

Ab 1. Jänner 2026 können auch hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Förderung der Wiener Linien Jahreskarte beim FSW stellen. Bisher galt dies nur für das KlimaTicket.

Ablauf: Kauf des Tickets und Kostenersatz

Der Antrag auf Kostenersatz wird nach dem Kauf des Tickets gestellt. Der FSW ersetzt die Kosten bei erfüllten Voraussetzungen. Der Ersatz erfolgt bis zur Höhe der ermäßigten Jahreskarte. Diese kostet ab 2026 300 Euro bei Einmalzahlung. Alternativ gilt auch das Top-Jugendticket als förderfähig. Dabei werden die tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt. Grundsätzlich soll immer die günstigste Variante gewählt werden.

Fördervoraussetzungen und Neuerungen

Die Fördervoraussetzungen bleiben weitgehend gleich. Eine Änderung betrifft gehörlose Menschen. Neu ist, dass für gehörlose Menschen der Ausschließungsgrund „kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung anderer Art“ entfällt und, dass auch bei hochgradig sehhinderten und blinden Menschen die 
Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung geprüft wird.

Die Begleiterkarte für blinde Menschen entfällt. Allerdings ist für Menschen mit entsprechendem Eintrag im Behindertenpass weiterhin eine Begleitperson kostenlos.

Fristen und Information

Der Antrag muss während der Gültigkeit des Tickets eingereicht werden. Das gilt für Jahreskarte, KlimaTicket und Top-Jugendticket. Alle Details veröffentlicht der FSW rechtzeitig online. Das neue Antragsformular steht ab Jänner 2026 bereit.

Kund:innen mit einem Schreiben zur Leistungseinstellung erhalten eine neue Information. Diese bestätigt den weiteren Anspruch auf Förderung.