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Vorsorge-Nachmittag: Heute schon an morgen denken

Helfen & Spenden

Notarin Mag.a Lisa Mönichweger hat uns umfassend über rechtliche Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentsgestaltung aufgeklärt.

Fundierte Orientierungshilfe

Im einstündigen Vorsorge-Nachmittag informierte Notarin Mag.a Lisa Mönichweger zur „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentsgestaltung“.
Ziel dieser Veranstaltung war, ein Basiswissen und eine fundierte Orientierungshilfe zu den drei Schwerpunkten zu vermitteln.

Kostenlose Inforveranstaltung

Moderiert wurde diese kostenlose Veranstaltung von unserer fachlichen Mitarbeiterin Frau Mag.a Waltraud Portner-Frisch. In Form eines Frage-Antwort-Spiels wurden die Formalismen, z. B. speziell für blinde Menschen, die Abwicklung sowie die Kosten der drei Anordnungen besprochen. Notarin Mag. Lisa Mönichweger beantwortete jede Frage verständlich und konnte die Teilnehmenden umfassend informieren.

Nach jedem Themenblock bestand die Möglichkeit Rückfragen zu stellen, wodurch weiterführende Inhalte, wie die gesetzliche Erbfolge oder die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht, erörtert wurden.

Persönliches Gespräch & Infomaterial

Im Anschluss erhielten alle Teilnehmenden vertiefende Unterlagen zum Mitnehmen und Notarin Mag.a Mönichweger stand für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen der Testamentsabteilung informierten zur Testamentsspende und dem damit verbundenen Angebot der Hilfsgemeinschaft.

Ratgeber

Wollen Sie sich über „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentsgestaltung“ informieren? Dann fordern Sie unseren kostenlosen Ratgeber an!

Wusstest Du schon?

Nein, die letztwillige Verfügung kann jede Person, ohne notarielle oder anwaltliche Gebühren, selbst, in eigner Hand- und mit Unterschrift verfassen. Hierzu muss man zwangsläufig keine/n Anwalt/Anwältin oder einen/eine Notar:in hinzuziehen. Um Rechtssicherheit zu haben, kann man bei einem kostenlosen Erstgespräch ein solches handschriftliches Testament überprüfen lassen.

Auch sehbehinderte und blinde Personen haben das Recht selbst ein Testament zu verfassen, sofern dieses handschriftlich mit Unterschrift niedergeschrieben werden kann. Ist dies nicht möglich, kann dies beim einem / einer Rechtsvertreter:in durchgeführt werden, hier werden drei unparteiische Zeugen (meistens Mitarbeitende aus der jeweiligen Kanzlei) hinzugezogen. Der Inhalt des Testaments wird dem blinden Testierenden vom Rechtsvertreter:in vorgelesen.

Nein, ein Testament muss handschriftlich oder durch einen:einer Rechtvertreter:in erstellt werden. Leider wird ein Testament in Blindenschrift rechtlich nicht anerkannt. Es ist erforderlich, vor Gericht oder beim Notar zu testieren. Beim Testierakt müssen drei Zeugen anwesend sein.

Diese Dokumente können nur durch einen/einer Notar:in oder einen/eine Anwalt/Anwältin ausgestellt werden, damit diese rechtsgültig sind.

Die Kosten gestalten sich je nach Umfang und Beratung individuell, eine Pauschalaussage ist hier nicht möglich.

Gesetzlich vorgeschrieben sind max. 8 Jahre, auf Wunsch kann man die Frist auch verkürzen.

Gesetzlich ist hier keine zeitliche Befristung vorgesehen, diese ist jederzeit widerrufbar.

Der letzte Wille – ob eigenhändig verfasst oder unter Einbeziehung eines/einer Rechtsvertreter:in – verjährt nicht, kann allerdings jederzeit durch ein neues Testament geändert werden.

Alle Teammitglieder

Alexandra Masetti

Verlassenschaften und Nachlassspenden

alexandra.masetti@hilfsgemeinschaft.at
Telefon:01 330 35 45 30

Sonja Premur

Nachlassspenden und Verlassenschaft

sonja.premur@hilfsgemeinschaft.at
Telefon:01 330 35 45 39