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Ungehindert mit dem Bus unterwegs

Mobilität

Selbstständig unterwegs sein zu können, ist ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität. Ein Lokalaugenschein in Niederösterreich.

Andreas Weidenauer wohnt in Niederösterreich. Als aktives Mitglied der Hilfsgemeinschaft ist er aber oft in Wien, um an Freizeitaktivitäten teilzunehmen oder sich in Verkehrsgremien zu engagieren. Um allein und selbstständig, zum gewünschten Zeitpunkt, unterwegs sein zu können, ist der hochgradig sehbehinderte Niederösterreicher darauf angewiesen, dass die von ihm benötigten Verkehrsmittel für ihn barrierefrei nutzbar sind. „Leider ist das nicht immer so“, berichtet er aus seinem Alltag: „Vor allem im Winter, wenn die Scheinwerfer der Busse blenden, kann ich nicht erkennen, welche Linie hier kommt. Das liegt an den digitalen Anzeigen.“

Auf Lokalaugenschein

Laut dem seit 2006 geltenden Behindertengleichstellungsgesetz müsste hier dann das „Zwei-Sinne-Prinzip“ zur Anwendung kommen. Wenn also visuelle Hinweise nicht erkennbar sind, müsste es eine Durchsage geben. Die gibt es aber hier nicht. Andreas Weidenauer kommt aus einem kleineren Ort und weiß sich zu helfen. Er fragt, wenn er sich nicht sicher ist. Doch echte Barrierefreiheit ist das nicht.

Bei einem Vor-Ort-Augenschein fallen einige andere Hindernisse auf. An der Busstation sind die Fahrpläne ausgehängt, allerdings ist die Schrift so klein, dass man sehr nahe hingehen muss, um die Informationen lesen zu können. Nicht nur, dass mehrere A4-Pläne über- und nebeneinander positioniert sind, die vorhandene Fläche wird nicht genutzt und die Schrift fällt sehr klein und schwer leserlich aus. Noch dazu hängt genau davor auch ein Abfallbehälter. „Das ist ein typisches Beispiel, wie wenig mitgedacht wird“, ärgert sich Vorstandsvorsitzender Elmar Fürst. „Um den Plan lesen zu können, muss man sich über einen dreckigen, stinkenden Mistkübel beugen. Das könnte man ganz einfach besser lösen!“

Experte für Mobilität und Verkehr

Elmar Fürst ist als Experte für Mobilität und Verkehr in vielen Gremien aktiv und setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der öffentliche Raum für alle Menschen barrierefrei nutzbar wird. Blinde und sehbehinderte Menschen etwa sind besonders auf den öffentlichen Verkehr angewiesen, und ist dieser nicht barrierefrei, gibt es massive Probleme. „Barrierefreiheit wird von vielen Planern, Architekten und Designer immer noch als Bürde gesehen, die ihre Kreativität einschränkt, statt – was sie in Wirklichkeit ist – als Chance auf gute und uneingeschränkte Nutzbarkeit.

Verbesserte Nutzbarkeit für alle

Dabei ist Barrierefreiheit kein Gnadenakt, es geht vielmehr um ein Menschenrecht, nämlich das Recht von Menschen mit Behinderung, am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben zu können“, formuliert Elmar Fürst energisch. „Barrierefreiheit ist für 15 Prozent der Menschen notwendig, aber für 100 Prozent der Menschen nützlich, hilfreich und sinnvoll, sie führt zu „universeller Funktionalität“, der Nutzbarkeit durch alle. Wir würden deshalb auch nie etwas fordern, was etwa für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit einen Vorteil, für andere aber einen Nachteil brächte. Im Gegenteil: Wenn etwas zum Beispiel für sehbehinderte Menschen besser lesbar ist, ist es für alle Menschen besser lesbar.“

Einen wesentlichen Aspekt fügt Fürst noch hinzu: „Ganz entscheidend ist die frühzeitige Einbindung von Menschen mit Behinderungen in Planungs- und Beschaffungsprozesse. Auf diese Weise könnten wir den Verkehrsbetrieben und der öffentlichen Hand Kosten sparen helfen, denn ein Plan ist einfacher und günstiger zu ändern als ein fertiges Gebäude.“