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Studie über PVA-Begutachtungen zeigen dringenden Handlungsbedarf

Aktuelles, Beratung & Soziales

Eine aktuelle Studie aus Oberösterreich bestätigt die Erfahrung der Beratungsabteilung in der Hilfsgemeinschaft - Entscheidungen über Berufsunfähigkeit und Pflegegeld betreffen die Existenzgrundlage von Menschen mit Behinderungen und müssen daher höchsten Standards unterliegen.

Eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt deutliche Mängel bei Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt. Die Beratungsabteilung der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs beobachtet dieselbe Situation auch in Wien und Niederösterreich. Die Erfahrungen decken sich klar mit den Ergebnissen der oberösterrechischen Untersuchung.

Belastende Erfahrungen statt fairer Verfahren

Die Erhebung unter mehr als 800 Antragstellerinnen und Antragstellern zeigt ein klares Bild. Rund sieben von zehn Personen, die eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragt haben, erlebten die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll. Beim Pflegegeld betrifft das noch immer mehr als vier von zehn Befragten.

Viele berichten von abwertendem Umgangston oder dem Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Teilweise entsteht der Eindruck, dass Beschwerden infrage gestellt werden und Untersuchungen werden nur oberflächlich durchgeführt, mitgebrachte Befunde teilweise gar nicht beachtet. Im Geschlechter-Vergleich berichten insbesondere Frauen von diesen Erfahrungen. Weitere Gruppen mit hohen negativen Erfahrungswerten sind Einkommensschwache und Personen ohne höhere Ausbildung.

Auch wird in der Studie belegt, was die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs in den letzten Jahren vermehrt wahrnimmt: Den Betroffenen wird entweder keine Berufsunfähigkeitspension zugesprochen, Pflegestufen werden herabgesetzt oder es wird gleich gar kein Pflegegeld zuerkannt - während jedoch Gerichte diese Entscheidungen häufig aufheben. Genau hier zeigt sich die Bedeutung starker Interessenvertretungen. Die Hilfsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder kostenlos bei Verfahren und vertritt sie auch vor Gericht.

Das steigende Auftragsvolumen in der Beratungsabteilung der Hilfsgemeinschaft bestätigt die Entwicklung, die in der Studie von Foresight im Auftrag der AK Oberösterreich festgestellt wurde. DI Christiane Hauck, Leiterin der Abteilung, beobachtet vermehrt Rückstufungen beim Pflegegeld. Gleichzeitig steigt die Zahl jener Fälle, in denen Betroffene ihre Ansprüche erst gerichtlich durchsetzen müssen. In den meisten dieser Verfahren wird die ursprüngliche Einstufung der PVA gleich um mehrere Stufen korrigiert.

Strukturelle Probleme im System

Solche Unterschiede werfen Fragen zur Qualität der Verfahren auf. Wenn Entscheidungen regelmäßig korrigiert werden, leidet das Vertrauen in das System. Besonders belastend ist das für Menschen, die ohnehin in einer schwierigen gesundheitlichen Situation sind. Die aktuellen Entwicklungen zeigen klaren Handlungsbedarf. Begutachtungen müssen fair, nachvollziehbar und respektvoll ablaufen. Dazu braucht es mehr Zeit für Gutachterinnen und Gutachter, bessere Schulungen sowie klare und transparente Kriterien.

Was sich ändern muss

Es braucht multiprofessionelle Begutachtungen, bei denen auch das Umfeld der Betroffenen einbezogen wird. Weiterhin verpflichtende Schulungen für Gutachterinnen und Gutachter zu respektvoller Kommunikation und Antidiskriminierung. Und ebenso wichtig: mehr Zeit für die Untersuchung. Begutachtungen müssen fair, transparent und nachvollziehbar ablaufen. Sozialleistungen sollen Sicherheit geben und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Sie sind oft die Existenzgrundlage von Menschen mit Behinderungen und müssen daher nach höchsten Standards bemessen werden.