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Schule für alle, überall

Bildung

Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung mit den notwendigen Unterstützungsleistungen. Warum dieses Recht in Österreich noch immer vom Bundesland abhängt und was das für blinde und sehbehinderte Kinder bedeutet.

Inklusive Bildung ist Pflicht

Inklusive Bildung ist eine gesellschaftliche und rechtliche Pflicht. Sie schafft Mehrwert für Kinder, Schulen und die Gesellschaft insgesamt. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechts-Konvention ist Österreich verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen sicherzustellen.

Diese Pflicht gilt für alle Kinder. Sie gilt unabhängig von Art und Ausmaß des Unterstützungsbedarfs. Und sie gilt unabhängig vom Wohnort.

Der Österreichische Behindertenrat begleitet die Umsetzung dieser Pflicht fachlich und kritisch. Präsident Klaus Widl bringt es auf den Punkt: „Die UN-Behindertenrechts-Konvention und damit auch die Verpflichtungen im Bereich inklusiver Bildung gelten in Österreich nun seit mehr als 17 Jahren.“

Diese Verpflichtungen umfassen mehr als den reinen Schulbesuch. Sie beinhalten auch alle erforderlichen Unterstützungsleistungen.

Konkrete Entwicklungen in der Steiermark

Wie wichtig klare und verbindliche Regelungen sind, zeigt sich aktuell in der Steiermark. Dort liegt eine Änderung der Schulassistenz-Durchführungs-Verordnung vor. Ziel ist eine Präzisierung von Aufgaben und Einsatzbereichen.

Gleichzeitig wird in den Erläuterungen festgehalten, dass Schulassistenz nur dann vorgesehen ist, wenn eine Teilnahme am Unterricht prinzipiell möglich ist. Damit wird eine Bewertung vorgenommen, wem Teilhabe zugetraut wird. Viele Fachstellen sehen darin eine Rückkehr zur "Schuleignungs-Prüfung".

Der Behindertenrat stellt dazu klar: „Eine Unterteilung von Schülerinnen und Schülern nach vermeintlicher Teilhabefähigkeit ist aus menschenrechtlicher Sicht abzulehnen.“

Beispiel: Kinder mit Sehbehinderungen

Für blinde und sehbehinderte Kinder zeigen sich die Auswirkungen sehr konkret. In der Steiermark werden Tafel-Lesesysteme für den Schulbesuch nicht mehr bereitgestellt. Das Land verweist auf unklare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Unterstützung gibt es nur noch für privat nutzbare Geräte.

Für den Schulalltag fehlen damit zentrale Hilfsmittel. Barrierefreier Unterricht wird dadurch erschwert, obwohl die UN-Behindertenrechts-Konvention klare Vorgaben macht.

Unterschiedliche Angebote, ungleiche Chancen

Nicht alle Bundesländer oder Gemeinden verfügen über spezialisierte und qualitativ hochwertige Schulen wie das Bundes-Blindeninstitut in Wien oder das Odilien-Institut in Graz.

Kindern mit Behinderungen kann nicht zugemutet werden, bereits für die Volksschule lange Anfahrtswege oder ein Internat in Kauf zu nehmen. Inklusive Bildung muss daher in allen Schulen mit den notwendigen Unterstützungsleistungen angeboten werden.

Schulassistenz braucht Verbindlichkeit

Auch die Bundesbehindertenanwältin Christine Steger fordert klare Regelungen: „Ein Kind mit Assistenzbedarf sollte in jedem Bundesland dieselben Rechte haben.“

Und weiter: „Schulassistenz ist die Grundlage dafür, dass Kinder mit Behinderungen nicht nur anwesend sind, sondern wirklich dazugehören.“

Mehrwert für die Gesellschaft

Inklusive Bildung braucht bundesweite Verbindlichkeit. Sie stärkt Kinder mit Behinderungen und entlastet Familien. Gleichzeitig sensibilisiert sie alle Kinder für menschliche Vielfalt.

So entsteht eine Gesellschaft, in der Teilhabe von Anfang an selbstverständlich ist.