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Kein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz

Beratung & Soziales

Menschen mit Behinderung haben in Österreich keinen Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz. Inklusion in allen Lebensbereichen ist immer noch eine Illusion.

Menschen mit Behinderungen haben kein Recht, sich autonom für alle Lebensbereiche eine bedarfsgerechte Assistenz zu organisieren. Das verstößt gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit 26. Oktober 2008 in Österreich in Kraft ist.

Ungleichbehandlung

Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Assistenzleistungen in Österreich gefördert werden, ist sehr komplex. Es gibt zwei Formen:

  • Persönliche Assistenz (PA) am Arbeitsplatz und
  • PA in der Freizeit bzw. im privaten Bereich.

PA am Arbeitsplatz wird vom Sozialministeriumservice nach einer bestimmten Richtlinie gefördert. Die Teilhabe am Erwerbsleben – so man überhaupt einen Arbeitsplatz hat – soll allen Menschen mit Behinderung ermöglicht werden. Einen Rechtsanspruch auf PA am Arbeitsplatz gibt es nicht.

Förderungsunterschiede in den Bundesländern

Wer PA im Freizeitbereich benötigt, muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind allerdings in jedem Bundesland anders. „Wir beraten Mitglieder in ganz Österreich. Die individuelle Situation jeder einzelnen Person muss erhoben werden, weil es einen Förderungsdschungel gibt. Ob überhaupt etwas bewilligt wird und wie viel, hängt vom Einzelfall ab und vom Chancengleichheitsgesetz des jeweiligen Bundeslandes“, erläutert Christiane Hauck, Expertin der Hilfsgemeinschaft.

Auch hier gibt es keinen Rechtsanspruch.

Förderung Stadt Wien

In Wien kann beim Fonds Soziales Wien (FSW) die Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) für Persönliche Assistenz beantragt werden.

Die Gruppe der „förderungswürdigen“ Personen ist jedoch eingeschränkt:

  • Menschen mit Sinnesbehinderungen,
  • mit psychischen Beeinträchtigungen oder
  • Lernschwierigkeiten sowie
  • Jugendliche und Pensionisten

sind ausgeschlossen.

„Über die Förderschiene ‚Teilbetreutes Wohnen‘ des FSW gibt es 30 Kontingentplätze, die auch von Menschen, die aufgrund ihrer Behinderungsart von der PGE ausgeschlossen sind, genutzt werden können. Allerdings ist die Warteliste sehr lange“, weiß Christiane Hauck.

Im August hat die Initiative „Persönliche Assistenz ist mehr wert!“ Forderungen an die Stadt Wien gerichtet. Wichtigstes Anliegen war die Erhöhung der Pflegegeldergänzungsleistung, die seit deren Einführung 2008 nicht valorisiert wurde. Der Wertverlust kommt einer Kürzung um mehr als 20 Prozent gleich. Anfang Oktober kam die Nachricht, dass der Fonds Soziales Wien mit 1. Jänner 2021 den Stundensatz um 12,5 Prozent anheben wird.

Unsere Forderungen

  1. Gefordert wird daher seit langem ein österreichweiter Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz sowie eine bundesweit einheitliche Regelung.
  2. PA muss unabhängig von der Art der Behinderung ermöglicht werden. Die Hilfsgemeinschaft möchte ein Kontingent für PA in der Freizeit für einen gewissen Zeitraum für Menschen mit Sinnesbehinderung, damit diese auch nicht barrierefreie Orte aufsuchen können.
  3. Menschen mit Behinderung haben das Recht auf echte Inklusion in allen Lebensbereichen – auch in Österreich.