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Patientenverfügung in der Praxis

Beratung & Soziales

Viele Menschen fühlen sich durch die Möglichkeiten der modernen Medizin verunsichert. Sie wünschen sich Lebensqualität bis zuletzt, Schmerzbekämpfung, Würde und Respektierung ihres Willens, aber keine künstliche Verlängerung des Sterbens.

Viele Menschen fühlen sich durch die Möglichkeiten der modernen Medizin verunsichert. Sie wünschen sich Lebensqualität bis zuletzt, Schmerzbekämpfung, Würde und Respektierung ihres Willens, aber keine künstliche Verlängerung des Sterbens.

Niemand denkt gerne daran, eventuell einmal hilflos an Schläuchen und Apparaten zu hängen und sich nicht zur Behandlung äußern zu können – sei es, weil man nach einem Schlaganfall nicht sprechen kann, wegen einer Demenzerkrankung nicht mehr selbständig handeln kann oder nach einem Unfall vorübergehend im Koma liegt. Im Alltagstrott schieben wir diese unangenehmen Gedanken schnell wieder zur Seite.

Eine Patientenverfügung sichert die Selbstbestimmung, auch wenn man sich nicht mehr äußern kann.

Jeden von uns kann es unerwartet treffen. Wenn der Wille des Patienten nicht klar definiert ist, sind Ärzte im Zweifel zum Lebenserhalt verpflichtet. Gerade bei alleinstehenden Menschen weiß meist niemand genau, welche Behandlungen der Patient nicht möchte. Doch auch im Familienkreis wird oft nicht offen darüber gesprochen.

Wie komme ich zu einer Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist strikt formalisiert und erfordert eine umfassende ärztliche Beratung und eine juristische Beglaubigung. Das Formular und der Arbeitsbehelf liegt in der Testamentsabteilung der Hilfsgemeinschaft auf.

Der richtige Zeitpunkt ist JETZT

In unserem Beratungsprogramm für TestamentsspenderInnen der Hilfsgemeinschaft sind wir immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen Menschen plötzlich vor intensivmedizinischen Maßnahmen stehen. Für eine Patientenverfügung ist es dann meist zu spät, denn oft kann der Patient in dieser Situation die ärztliche und juristische Beratung nicht mehr erfassen und seinen Willen nicht mehr ausdrücken. Es empfiehlt sich unbedingt, rechtzeitig und in Ruhe über eine Patientenverfügung nachzudenken.

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen hat ein Beratungsprogramm für Testamentsspenderinnen. Gerne geben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch unser Wissen über die späten Jahre des Lebens weiter.