Gewaltschutz für alle?
Beratung & Soziales
Gewalt an Frauen ist weltweit ein Problem, das alle Gesellschaftsschichten und Kulturen betrifft. Frauen mit Behinderungen werden besonders häufig Opfer von Gewalt.
Frauen mit Behinderungen werden besonders häufig Opfer von Gewalt
Die Antwort auf die berechtigte Frage: „Müssen wir denn überhaupt darüber reden?“ lautet eindeutig: „Ja!“ Gewalt an Frauen ist weltweit ein Problem, das alle Gesellschaftsschichten und Kulturen betrifft. Wenn es um Mädchen und Frauen mit Behinderungen geht, zeigt sich aber eine besonders erschreckende Dimension. Sie sind verschiedensten Formen von Gewalt ausgesetzt, die sie – mangels Information und Aufklärung – manchmal gar nicht als solche wahrnehmen. Dazu kommen Abhängigkeitsverhältnisse und damit verbunden die Angst, verlassen zu werden.
Personen, die Gewalt ausüben, versuchen oft, das Geschehene zu verharmlosen oder die Betroffenen zu beeinflussen und zu verunsichern – etwa mit Sätzen wie „Wenn Du jemandem davon erzählst, bin ich weg – dann hilft Dir keiner mehr, und Du weißt doch, dass Du mich brauchst.“ Ein Teufelskreis, der es Gewaltopfern erschwert sich jemanden anzuvertrauen und aus dem sie ohne externe Unterstützung kaum entkommen können. Bei der Tagung „Gemeinsam stark – Gegen Gewalt!“, die Ende Mai 2019 vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und dem Verein Ninlil in Wien veranstaltet wurde, legten Expertinnen die Probleme betroffener Frauen dar.
Keine Hilfe für Frauen mit Behinderung
Gewaltschutzeinrichtungen sind zwar vorhanden, aber oft bekommen Opfer von Gewalt nicht die passende oder gar keine Hilfe. Die Gründe dafür wurden im Rahmen des EU-Forschungsprojektes „Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutzeinrichtungen bei Gewalterfahrungen“ untersucht, an dem von 2013 bis 2015 Wissenschaftlerinnen aus Deutschland, Österreich, Großbritannien und Island beteiligt waren. Sie haben bei Beratungsstellen und Betroffenen erhoben, welche Formen von Gewalt Frauen erleben. Körperliche Gewalt kann Schlagen, Stoßen, Würgen, Treten oder auch an den Haaren ziehen sein. Aber auch grobe Berührungen bei Assistenzleistungen am Körper („Pflege“) oder Festhalten gegen den Willen eines Menschen zählen dazu. Psychische Gewalt umfasst alle Handlungen oder Worte, mit denen eine Person psychisch unter Druck gesetzt wird. Beispiele sind Demütigungen, Beleidigungen, Drohungen und willkürliche Verbote. Aber auch die Demonstration von Abhängigkeit und das Vermitteln von Minderwertigkeits-gefühlen zählen dazu.
Mangelnde Barrierefreiheit ist strukturelle Gewalt
Zu sexualisierter Gewalt zählen alle Handlungen, die die intimen Grenzen einer Person überschreiten. Beispiele sind unerwünschte Berührungen an intimen Stellen (auch im Rahmen von Assistenzleistungen am Körper) oder unerwünschter, aufgedrängter oder erzwungener Geschlechtsverkehr. Das Recht auf Selbstbestimmung wird hier besonders schwer verletzt. Das gilt auch bei struktureller Gewalt, durch die Frauen gezwungen sind Lebensbedingungen zu akzeptieren, die sie nicht wollen und die sie nicht mitbestimmen dürfen. Strukturelle Gewalt geht nicht von einer einzelnen Person aus, sondern von gesellschaftlichen oder auch institutionellen Strukturen, Regelungen und Rahmenbedingungen. Ein Beispiel ist etwa, dass Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich noch immer nicht flächendeckend umgesetzt ist und Menschen mit Behinderungen dadurch an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert werden.
Problem Abhängigkeit
Die Abhängigkeit von Personen oder Institutionen macht es für behinderte Mädchen und Frauen besonders schwierig Hilfe zu finden. Viele haben zu wenig bzw. inadäquate Informationen zum Thema Gewalt und können daher die Unterstützungsangebote nicht nutzen oder die entsprechenden Anlaufstellen erst gar nicht erreichen.
Sabine Mandl war eine der am EU-Projekt beteiligten Wissenschaftlerinnen. Sie ist seit vielen Jahren als Gewaltforscherin am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien tätig und Expertin für Frauenrechte. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen kam sie zu dem nüchternen Ergebnis, dass Frauen mit Behinderungen von ihrem Recht auf Gewaltschutz keinen Gebrauch machen können – auch in Österreich: „Die Barrierefreiheit bei Opferschutzeinrichtungen wie Beratungsstellen, Frauenhäusern oder Telefon-Helplines ist nicht gegeben. Es fehlen Informationen in leichter Sprache, es gibt zu wenige oder keine Gebärdendolmetscher, keine Audioformate oder Infos in Brailleschrift, die Websites sind oft nicht barrierefrei. Wir haben großen Handlungsbedarf in allen beteiligten Ländern festgestellt.“
Stigma Behinderung
Die Gewaltforscherin sieht auch Handlungsbedarf hinsichtlich der sozialen Barrieren, „der Barrieren in den Köpfen der Menschen“, die im Rahmen des EU-Projektes deutlich geworden sind: „Der politische, aber auch gesellschaftliche Diskurs ist nach wie vor geprägt von einem ‚Wir‘. Wir, die bestimmen was als normal zu gelten hat. Wir, die wir uns abgrenzen von jenen, die dieser Norm letztendlich nicht entsprechen. Das führt zu Abwehrmechanismen, zu Diskriminierungen, zu Segregation. Vielfach werden Menschen mit Behinderungen heute noch als hilfsbedürftig gesehen, als therapiebedürftig, die korrigiert oder ‚repariert‘ werden müssen. Dieses medizinische Modell von Behinderung ist im politischen Handeln noch stark verankert, aber auch innerhalb der Gesellschaft weit verbreitet. Das ist aus meiner Sicht noch eine sehr große Hürde. Denn die UN-Behindertenrechtskonvention spricht ja davon, dass allen Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte zugänglich gemacht werden sollen. Aber diesen Ansprüchen genügen wir noch lange nicht.“
Nationaler Aktionsplan Behinderung
In Österreich gibt es den Nationalen Aktionsplan Behinderung, eine 2012 beschlossene Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention, die noch bis 2020 läuft. Er enthält 250 Maßnahmen, die von den jeweils zuständigen Ministerien umgesetzt werden. Heuer soll der Aktionsplan evaluiert werden um festzustellen, ob diese Maßnahmen geeignet sind, die Lebensbedingungen behinderter Menschen in Österreich zu verbessern und Inklusion zu ermöglichen. Dazu meint Sabine Mandl: „Es darf keine Anpassung von behinderten Menschen an bestehende Strukturen geben. Vielmehr müssen die gesellschaftlichen Strukturen so geändert werden, dass alle Menschen die gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben haben.“
Erste repräsentative Studie zu Gewalt und Behinderung
Derzeit arbeitet sie an der ersten österreichweiten repräsentativen Studie zum Thema „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen“ im Auftrag des Sozialministeriums. Der Fokus der Studie liegt auf erwachsenen Personen, also Frauen und Männer, die in Institutionen leben. Die zu erhebenden Gewalterfahrungen beziehen sich aber auf alle Lebensbereiche und -phasen. Die Ergebnisse werden noch diesen Sommer präsentiert und sollen darüber Aufschluss geben wie der Gewaltschutz in Österreich verbessert werden kann.
Anlaufstellen
Ninlil – Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung
www.ninlil.at
Kraftwerk – Gegen sexuelle Gewalt an Frauen mit Lernschwächen
www.ninlil.at/kraftwerk
Zeitlupe – Peer-Beratung für Frauen mit Behinderung
www.ninlil.at/zeitlupe
Autonome Österreichische Frauenhäuser
www.aoef.at
Frauen-Helpline gegen Gewalt
0800 / 222 555 (kostenfrei aus ganz Österreich)
www.frauenhelpline.at