Fakten über Blindenführhunde
Beratung & Soziales
Zum Tag des Blindenführhundes ein paar Fakten über Blindenführhunde in Österreich: Was Blindenführhunde machen, wer sie finanziert und wie man als Passant:in (nicht) reagieren soll.
Der 29. Jänner steht ganz im Zeichen der treuen Begleiter, die für viele Menschen mit Sehbehinderungen nicht nur Freunde, sondern auch lebenswichtige Helfer sind: die Blindenführhunde. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind sie lebenswichtige Hilfsmittel zur Orientierung. Anlässlich des Tags des Blindenführhundes 2024 wollen wir uns näher mit diesen tierischen Helfern beschäftigen und euch über die Rahmenbedingungen in Österreich aufklären.
Woran erkennt man einen Blindenführhund?
Die Erkennung eines Blindenführhundes ist entscheidend, um angemessen zu reagieren und den Hund und seine:n Besitzer:in nicht bei der Arbeit zu stören. Erkennen kann man sie an ihrer gelben Kenndecke, Brust- und Führgeschirr mit dem Logo für zertifizierte Assistenzhunde. Das Führgeschirr ist ein international geprüftes Zeichen dafür, dass der Hund im Dienst ist und gerade aktiv arbeitet. Während des Arbeitsmodus, also wenn der Hund das Geschirr trägt, sollte man den Hund als Passant:in nicht berühren oder ansprechen. Die Hunde haben während ihrer Arbeit eine klare Aufgabe und benötigen ihre volle Konzentration.
Ausbildung und Training von Blindenführhunden
Blindenführhunde durchlaufen eine spezielle Ausbildung, die je nach Hund mindestens zwei Jahre dauert. Blindenführhunde sind Teil der Überkategorie Assistenzhund, zu der auch Therapiehunde, Signalhunde, Servicehunde, Drogenspürhunde und Rettungshunde gehören. Der Blindenführhund ist darauf trainiert, seinem blinden Besitzer bzw. seiner blinden Besitzerin sicher durch den Alltag zu helfen, Hindernisse zu erkennen und auf Ampelsignale oder andere akustische Signale aufmerksam zu machen. Ein entscheidender Punkt ist das verpflichtende Orientierungs- und Mobilitätstraining (O&M-Training), das sowohl der Hund als auch seine Besitzerin gemeinsam durchlaufen. Der Hund unterstützt in vielfältigen Situationen, beispielsweise beim Überqueren von Straßen oder dem Navigieren durch öffentliche Verkehrsmittel. Diese Situationen werden auf den wichtigsten Alltagswegen der jeweiligen blinden Person im Rahmen des Orientierungs- und Mobilitätstrainings geübt.
Am Ende der Ausbildung findet eine Prüfung statt. Seit 1. Jänner 2015 hat das Sozialministerium das Messerli Forschungsinstitut der Vetmeduni Vienna mit der Durchführung der Assistenzhundeprüfung beauftragt. Nach Bestehen der Prüfung gilt der Hund als zertifizierter Assistenzhund und wird im Behindertenpass des Besitzers bzw. der Besitzerin eingetragen. Nach durchschnittlich 8 - 10 Jahren (variiert je nach Hund) werden Blindenführhunde in den Ruhestand geschickt.
Finanzierung von Blindenführhunden
Die Kosten für einen Blindenführhund samt Ausbildung belaufen sich in Österreich je nach Hund und Anbieter bei ungefähr 40.000 Euro. Ob und wieviel öffentliche Träger finanzieren hängt von unterschiedlichen Faktoren wie Berufstätigkeit, Alter der Person, Vermögen, Haushaltseinkommen und Wohnsitzbundesland ab. Allgemein kann man sagen, haben berufstätige Menschen bessere Chancen für eine Teilfinanzierung vom Sozialministeriumservice.
Für andere Gruppen, wie etwa Pensionist:innen, Studierende, Schüler:innen und arbeitslose Personen sowie Personen in der Berufsunfähigkeitspension ist es in Österreich schwieriger öffentliche Förderungen für Blindenführhunde zu erhalten. Diese Personengruppen sind daher häufig auf private Stiftungen und Spenden angewiesen. Meist muss man bei mehreren privaten Fonds anfragen, bis der Hund ausfinanziert ist, was natürlich auch die Wartezeit der betroffenen Person verlängert. Als Interessensvertretung setzen wir uns für eine öffentliche Finanzierung aller Blindenführhunde ein, da Blindenführhunde ein wichtiges Hilfsmittel für selbstbestimmte Mobilität sind, das allen Menschen zugänglich sein soll.
Unterstützung und genauere Informationen zum Blindenführhund erhalten Interessierte im Rahmen einer kostenlosen Beratung bei der Hilfsgemeinschaft.
Wie man sich gegenüber Blindenführhunden (nicht) verhalten sollte
Es ist wichtig, einige Verhaltensregeln zu beachten, wenn ihr auf einen Blindenführhund trefft. Zu den "Not To Do’s" gehören das Streicheln oder generelle Anfassen des Hundes, vor allem im Arbeitsmodus. Auch solltet ihr den Hund nicht anderweitig ablenken, indem ihr ihn ansprecht oder euch ihm nähert. Zu den "To Do’s" gehört hingegen das respektvolle Ausweichen, wenn der Hund und sein:e Besitzer:in unterwegs sind. Blindenführhunde dürfen überall mit rein und als lebensnotwendiges Hilfsmittel ist ihnen überall Zutritt zu gewähren. Dies ist im § 39a des Bundesbehindertengesetzes (BBG) (siehe auch: die Richtlinien für Assistenzhunde des Sozialministeriums) geregelt. Immer wieder müssen blinde und sehbehinderte Menschen allerdings im Supermarkt, der Bäckerei und sogar in Krankenhäusern (!) diskutieren, damit ihr Blindenführhund ins Gebäude darf. Außerdem kommt es immer wieder zu Anfeindungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn Blindenführhunde keinen Maulkorb tragen. Gemäß § 39 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr sind Blindenführhunde allerdings von der Maulkorbpflicht ausgenommen.