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Eisenbahn barrierefrei gestalten

Mobilität

Unser Experte für barrierefreie Mobilität hat im Rahmen des Eisenbahnkolloquiums 2022 die wichtigsten Punkte zur barrierefreien Gestaltung der Bahn zusammengefasst.

Barrierefreiheit ist für die Nutzbarkeit von Einrichtungen und Dienstleistungen essentiell. Menschen mit Behinderungen machen rund 15% der Bevölkerungen aus. Rund 4-5% der Bevölkerung sind blind oder haben eine Sehbehinderung, wobei es nur sehr wenige vollblinde Menschen gibt, also Personen, die gar keine maßgebliche Information über die Augen wahrnehmen können. Aufgrund des demographischen Wandels gibt es jedoch immer mehr sehbehinderte Menschen und dies mit weiterhin wachsender Tendenz. Menschen mit Sehbehinderungen können keinen Führerschein machen können, weswegen sie auf die Nutzung von öffentlichen Personenverkehrsleistungen angewiesen sind.

Was ist für Barrierefreiheit zu beachten?

Im Grunde genommen wäre es sehr einfach, Dienstleistungen - auch im Verkehrsbereich - für Menschen mit Sehbehinderungen barrierefrei zu machen. Die drei wesentlichen Säulen sind:

  1. eine gleichmäßige und möglichst blendfreie Beleuchtung
  2. gute Kontraste, besonders in Gefahrenbereichen
  3. annäherbare Informationen, da durch die Annäherung ein Vergrößerungseffekt eintritt und ggf. Sehhilfen besser genutzt werden können.

Zu vermeiden sind alle Arten von Blendungen oder Spiegelungen (zB. Fußböden), wenig kontrastreiche Umgebungen, wechselnden Lichtverhältnisse, Informationen, die entweder zu hoch angebracht sind oder in Vitrinen mit einem großen Abstand zwischen Glasscheibe und Rückseite. Besonders wichtig sind auch geeignete Wegweiser bei Orientierungs- und Leitsystemen. Dazu gibt es bereits sehr gute Richtlinien.

Gesetzlicher Rahmen für Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr

Die gesetzlichen Grundlagen im Eisenbahnbereich sind in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. Auf Ebene des Europäischen Gemeinschaftsrechtes gibt es die TSI PRM (Technical Specifications for Interoperability for Persons with Reduced Mobility). Diese Rechtsgrundlage ist eine EU-Verordnung, die in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union unmittelbar anwendbar ist und hier für gleiche – möglichst barrierefreie – Verhältnisse und Bedingungen sorgt. Allerdings ist auch dieser Rechtsakt nur der Kompromiss aus Verhandlungen in Komitologieverfahren und damit nur eine erste Grundlage.

In Österreich gilt darüber hinaus das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), welches 2006 in Kraft getreten ist und spätestens seit Auslaufen der Übergangsfrist im Jahre 2016 umfassende Barrierefreiheit normiert. Allerdings lässt die Umsetzung teilweise leider zu wünschen übrig. Von daher braucht es weiterhin Aufklärung und Bewusstseinsbildung und vor allen Dingen auch die Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen bei Planungen und Projekten im Bereich der Infrastruktur aber auch im Bereich des Betriebs. Besonders auch bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge ist die Einbeziehung von behinderten Menschen essentiell.

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema

Es genügt nicht, dieses Thema einfach als Nischenthema zu behandeln, Barrierefreiheit muss endlich richtig verstanden werden. Sie ist nämlich keineswegs eine Einschränkung für Architekten, Planer, Designer, die sich fälschlicherweise durch die Anforderungen der Barrierefreiheit in ihrer Kreativität eingeengt fühlen, vielmehr ist Barrierefreiheit die Chance, Einrichtungen und Dienstleistungen für die Gesamtheit der Nutzer und Nutzerinnen gleichberechtigt nutzbar zu machen. Eine Maßnahme der Barrierefreiheit, die andere Nutzer einschränkte, würde durch die Community der behinderten Menschen nicht befürwortet werden. Es geht um gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmtes Leben und nur durch umfassende Barrierefreiheit kann dieses sichergestellt werden.