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Die Testamentsabteilung im Gespräch

Helfen & Spenden

Unsere Mitarbeiterinnen der Testamentsabteilung erzählen von ihren Job und beantworten Fragen rund um das Thema Testament.

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs hat seit mehr als 40 Jahren eine eigene Abteilung für Testamente und Verlassenschaften. Aktuell sind zwei Mitarbeiterinnen in dieser Abteilung beschäftigt. Dieses Interview gibt einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben der beiden und das Angebot für Menschen, die mit ihrem letzten Willen die Hilfsgemeinschaft bedenken wollen.

Alexandra Kleinheinz, seit wann arbeitest du hier, was sind deine Verantwortungsbereiche?

Alexandra Kleinheinz: Seit 2014 bin ich in der Abteilung „Testamente und Verlassenschaften“ tätig. Wir nehmen Testamentsspenden entgegen, aber wir pflegen auch die Beziehungen zu unseren Testamentsspendern. Wir stehen zur Seite in schwierigen Lebensphasen, in Krankheit, und werden über die Jahre gemeinsam mit unseren Testamentsspendern älter. Unsere Beziehung endet jedoch nicht mit dem Tod. Was uns neben der monetären Zuwendung durch eine Testamentsspende bleibt, sind viele Erinnerungen, liebevolle Gedanken und ein Schatz an gemeinsamen Erlebnissen. Ein weiterer Verantwortungsbereich ist die Abwicklung der Verlassenschaften. Ich vertrete den Verein nach außen, z. B. gegenüber dem Gericht, den Miterben und allen Beteiligten. Mir ist wichtig, dass die Testamentsspende nach dem Wunsch des Erblassers zum Einsatz kommt und wir den Nachlass mit maximaler Sorgfalt behandeln. Ob Wohnungsauflösung, Grabgestaltung oder die Realisierung eines Wertpapierdepots – jede anfallende Tätigkeit wird in Dankbarkeit und Achtsamkeit ausgeführt!

Waltraud Portner-Frisch, seit wann arbeitest du hier, was gehört zu deinen Aufgaben?

Waltraud Portner-Frisch: Ich bin seit vier Jahren ein Teil der Hilfsgemeinschaft. Ein Großteil meiner Tätigkeiten sind der regelmäßige Kontakt zu Testamentsspendern, mit denen wir bereits zu Lebzeiten in Beziehung stehen. Viele dieser Spender und Spenderinnen sind alleinstehend und schätzen unsere Telefonate oder Briefe sehr. Gerade jetzt, wo durch die Pandemie soziale Kontakte so eingeschränkt sind, haben wir viel Dankbarkeit für unsere Zuwendung erhalten.

Außerdem bin ich für die Bewerbung des gemeinnützigen Testaments zuständig. Hier besteht viel Informationsbedarf, daher haben wir einen Erbschaftsrechner auf unserer Website. Damit kann man schnell und anonym seine persönliche Nachlasssituation berechnen. Mehrmals im Jahr bieten wir Vorträge zum Thema Testament und Erbrecht.

Aktuelle Notarvorträge finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Warum sollte man ein Testament machen?

A: Oft höre ich, „ich will auf keinen Fall, dass der Staat mein Geld bekommt“ oder „meine Kinder sind gut versorgt und bei euch weiß ich meinen Nachlass in guten Händen.“ Wer gerne selbst bestimmt, der hat mit einem Testament die Möglichkeit, vorzusorgen.

W: Ein Testament zu machen ist keine Frage des Alters, sondern der Umstände. Wenn ich abweichend von der gesetzlichen Erbfolge Menschen oder gemeinnützige Organisationen bedenken möchte, dann muss ich ein Testament machen.

Was habe ich von einem Testament für die Hilfsgemeinschaft?

A: Ich weiß genau, in welcher Form mein Nachlass weiterlebt, und kann auch noch zu Lebzeiten konkrete Wünsche äußern, z. B. zur Beerdigung, zur Grabgestaltung, zur Wohnungsauflösung o. Ä.

Was hat die Hilfsgemeinschaft von einem Testament?

W: Da wir unsere Arbeit fast ausschließlich durch Spenden finanzieren, bilden Testamentsspenden eine wesentliche Grundlage für die tägliche Arbeit für unsere Mitglieder.

Wie kann ich mich am besten unverbindlich informieren?

W: Wir haben zwei Broschüren zum Thema Testament und Altersvorsorge.

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Alle Teammitglieder

Alexandra Masetti

Verlassenschaften und Nachlassspenden

alexandra.masetti@hilfsgemeinschaft.at
Telefon:01 330 35 45 30

Sonja Premur

Nachlassspenden und Verlassenschaft

sonja.premur@hilfsgemeinschaft.at
Telefon:01 330 35 45 39