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Behindertenpass in Österreich

Beratung & Soziales

Der österreichische Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und bietet für Menschen mit Behinderung einige Vorteile.

Der österreichische Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und bietet für Menschen mit Behinderung einige Vorteile. Voraussetzung für die Ausstellung des Behindertenpasses ist der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich und ein Mindestgrad an Behinderung von 50 Prozent oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent. Der Ausweis gibt über persönliche Daten Auskunft und dient somit als Nachweis der Behinderung.

Die Vorteile des Behindertenpasses

Die Bedeutung des Behindertenpasses ist in den letzten Jahren stark gestiegen, da der Ausweis bei den meisten öffentlichen Verkehrsmittelanbietern als Grundlage für Vergünstigungen dient. Neben Ermäßigungen im öffentlichen Verkehr, bietet der Pass noch weitere Vorteile und Vergünstigungen – Kfz-Begünstigungen, Vergünstigungen bei Freizeit und Kulturangeboten, Parkausweis. Außerdem können krankheitsbedingte Mehrkosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Behindertenpass im Scheckkartenformat

Im Herbst 2016 löste der alte Behindertenpass im Faltsystem aus Papier den neuen Behindertenpass im Scheckkartenformat ab. Der modernisierte Ausweis hat die Größe einer Kreditkarte und stellt die ehemals mit Stempeln vermerkten Zusatzeintragungen in Piktogrammen dar. Die Vorderseite ist mit persönlichen Daten und dem Grad der Behinderung (GdB) versehen. Die Zusatzeintragungen sind auf der Rückseite vermerkt. Diese geben Auskunft über die Behinderung und ob der Inhaber oder die Inhaberin des Passes einer Begleitperson bedarf. Als Begleitpersonen gelten erwachsene Menschen, die die persönlichen Bedürfnisse (z.B. Kauf einer Fahrkarte am Automaten) des Betroffenen kennen und diese für ihn oder sie erledigen.

Die alten Behindertenpässe aus orangefärbigem Papier sind jedoch weiterhin gültig und müssen nicht gegen einen neuen Ausweis getauscht werden, sofern eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer vorliegt.

Wo kann der Behindertenpass beantragt werden?

Anträge zur Ausstellung eines Behindertenpasses können direkt beim Sozialministerium beantragt werden oder in der Beratungsabteilung der Hilfsgemeinschaft. Für die Antragstellung benötigen Sie ein färbiges EU-Passfoto, eine Kopie Ihres Meldezettels, aktuelle medizinische Befunde in Kopie und gegebenenfalls Ihren Pflegegeldbescheid.

Aktuelle Informationen zum Behindertenpass finden Sie auch unter www.sozialministeriumservice.at