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DBSV-Initiative für barrierefreie Haushaltsgeräte

Barrierefreiheit

Mangelnde Barrierefreiheit bei Haushalts- und Unterhaltungselektronik wird für sehbeeinträchtigte Menschen immer mehr zum Problem. Die Hilfsgemeinschaft unterstützt die vier Forderungen des DBSV zur Entwicklung barrierefreier Elektrogeräte an Herstellerfirmen.

Sensortasten und Touchscreens – neue Barrieren im Haushalt

Unsere Waschmaschinen, Herde, HiFi-Anlagen und Fernseher werden immer intelligenter: Jede Menge Programme und Funktionen stehen zur Auswahl. Aufgrund der zunehmenden Verbauung von Sensortasten und Touchscreens sind diese smarten Elektrogeräte aber nur mehr für sehende Konsumenten bedienbar. Mangelnde Barrierefreiheit bei Haushalts- und Unterhaltungselektronik wird für sehbeeinträchtigte Menschen immer mehr zum Problem. Auch der Sicherheitsaspekt ist wichtig: Ob Heizgeräte oder Glaskeramikkochfelder eingeschaltet sind, darf man nicht erst erkennen, wenn man sich bereits verbrannt hat.

Dreh- und Druckknöpfe, adé!

Geräte mit den üblichen Dreh- und Druckknöpfen, Schiebe- und Kippschaltern konnten auch von blinden Hausfrauen und -männern genutzt werden. Sie waren gut tastbar und anhand der Geräusche beim Drehen und Einrasten war z. B. klar, ob die Waschmaschine mit 60 oder 90 Grad wäscht. Weil diese Gerätegeneration langsam vom Markt verschwindet, wurde die Thematik „Nutzbarkeit und Barrierefreiheit von Haushalts- und Unterhaltungselektronik“ bei der IFA (Internationale Funkausstellung) im September 2016 in Berlin aufgegriffen. Der DBSV – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. hat dazu eine Sonderausstellung und ein Symposium organisiert.

DBSV-Initiative für barrierefreie Haushaltsgeräte

Klaus Höckner, Vorstand der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, begrüßt die Initiative des DBSV, der u. a. ein Anforderungspapier für barrierefreie Elektrogeräte ausgearbeitet hat.

„Allerdings wird eine Möglichkeit zu wenig beachtet: Das Smartphone wird mittels App zunehmend von großen Herstellern als universelle, externe Steuerung für elektronische Geräte im vernetzten Haushalt eingesetzt. Derzeit fehlen einheitliche Standards, Richtlinien und Protokolle, wie Geräte miteinander kommunizieren. Diese wären jedoch die Voraussetzung für barrierefreie Apps, die eine externe Bedienung von Hausgeräten durch blinde User erlauben würden“, meint der IT-Experte. Die vom DBSV angeregten tastbaren Schablonen für Bedien- und Funktionselemente direkt am Gerät hält er für keine zukunftsweisende Lösung. Auch ein ansteigender Ton, der zwar das Programm anzeigt, nicht aber den exakten Programmpunkt, sei nicht optimal.

„Eine Kombination mit einer Sprachsteuerung wäre die bessere Lösung. Damit könnten auch die einzelnen Abstufungen hörbar gemacht werden.“ Höckner stimmt aber der Forderung zu, dass die neue Generation von Weiß- und Braunware nicht nur optische, sondern auch tastbare und akustische Rückmeldungen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip im Rahmen der Bedienung anbieten muss.

Anforderungen an die Hersteller für mehr Barrierefreiheit

Die Hilfsgemeinschaft unterstützt die vier Forderungen des DBSV zur Entwicklung barrierefreier Elektrogeräte an Herstellerfirmen:

  • Barrierefreiheit muss zum grundlegenden Design- und Qualitätsmerkmal werden.
  • Hersteller müssen in ihren Katalogen und Prospekten zielgruppenspezifisch über die Zugänglichkeit der Geräte für Menschen mit Einschränkungen informieren und barrierefrei gestaltete Produkte besonders bewerben. Das Personal in Fachgeschäften und Elektromärkten, im Kundendienst und an den Hotlines muss für das Thema sensibilisiert und geschult werden. Warentests müssen den Aspekt der Barrierefreiheit stärker berücksichtigen. Bedienungsanleitungen müssen in einem barrierefreien Format vorliegen.
  • Von der Planungs-, Entwicklungs- und Designphase über die Fabrikation bis zur Vermarktung: Betroffene müssen in alle Stadien eines Produktlebenszyklus einbezogen werden.
  • In größeren Unternehmen müssen Ansprechpartner und Qualitätsmanager für Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit werden.

Aktuell erhält das Thema neue Brisanz, weil auf europäischer Ebene der erste Entwurf einer Richtlinie zur Regelung der Konformität bezüglich Barrierefreiheit von Waren und Dienstleistungen auf dem Europäischen Binnenmarkt vorliegt.