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Barrierefreiheitsgesetz in Kraft

Barrierefreiheit

Seit 28. Juni drohen Geldstrafen.

Am 28. Juni trat das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Es bringt neue Möglichkeiten, die barrierefreie Zugänglichkeit von digitalen Produkten und Dienstleistungen zu prüfen. Behörden können bei Nichteinhaltung dann auch Strafen ausstellen. Obwohl die neue Regelung schon lange bekannt ist, gibt es noch einiges zu tun. Das hat eine Überprüfung der Hilfsgemeinschaft im Online-Bereich ergeben.

Barrieren im Web

Werner Rosenberger, Experte für digitale Barrierefreiheit der Hilfsgemeinschaft, unterzog die 12 beliebtesten Lebensmittel-Webshops bereits im September 2024 einer Prüfung. Das Ergebnis: 7 von 12 Internetplattformen waren für viele Menschen mit Behinderungen nicht gut nutzbar. Bei einer neuerlichen Prüfung im Mai 2025 zeigten sich kaum bis gar keine Verbesserungen. Teils kamen sogar neue Probleme hinzu.

„Auffällig ist, dass für Alternativ-Texte bei Bildern wohl vermehrt KI angewandt wird. Das funktioniert leider noch gar nicht“, berichtet Rosenberger. „Die Ergebnisse sind meist katastrophal schlecht und es wird nicht geprüft, ob die Texte sinnvoll oder richtig sind. Blinde und sehbehinderte Personen werden daher sehr oft mit unnötigen oder sogar falschen Infos abgespeist.“

Gesetzeslage

Das Barrierefreiheitsgesetz sieht vor, dass künftig im Ernstfall auch gestraft werden kann, wenn die Zugänglichkeit nicht für alle Menschen gegeben ist. Darunter fallen zum Beispiel Online-Shops und E-Banking-Systeme, aber auch Ticket- und Selbstbedienungsterminals, die barrierefrei zugänglich sein sollen – baulich wie digital. An diese Regelung müssen sich ab 28. Juni alle österreichischen Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden und zwei Millionen Euro Jahresumsatz sowie Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen am EU-Markt halten.

Kriterien

Worauf bei der Prüfung von Barrierefreiheit im Web geachtet wird, kann anhand beispielhafter Fragen erklärt werden: Wie sind die farblichen Kontraste gestaltet? Kann eine Website nur per Maus oder auch per Tastatur bedient werden? Liest ein Screenreader die Inhalte richtig vor? Und lassen sich Online-Formulare auch von Menschen mit Behinderungen gut ausfüllen? All diese Fragen müssen bei der barrierefreien Gestaltung einer Website berücksichtigt werden, damit die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes erfüllt sind. Bei Verstößen können erstmals im europäischen Raum monetäre Strafen verhängt werden. Die zuständige Monitoring- und Beschwerdestelle für das Gesetz (Marktüberwachungsbehörde) ist im Sozialministerium installiert und prüft stichprobenartig.


„Die Politik verspricht sich dadurch einen Innovationsschub im digitalen Bereich in Europa“, so Rosenberger. „Damit soll der allgemeine Konsum erleichtert, aber auch die Zugänglichkeit des Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderungen verbessert und die Inklusion gefördert werden.“

Zertifikat für Barrierefreiheit

Die Hilfsgemeinschaft wird auf dieses wichtige Thema weiterhin schwerpunktmäßig eingehen und es in Vorträgen und Schulungen in den Vordergrund rücken. Für Unternehmen wird zudem eine Prüfung ihrer Internetangebote gemäß der geltenden EU-Norm in Form der internationalen sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) über die Initiative Access Austria angeboten. Wer barrierefreie Webangebote zur Verfügung stellt, kann sich dabei auch zertifizieren lassen – durch das erste und einzige Qualitätssiegel in Österreich, das Web Accessibility Certificate WACA.

Infos zum WACA-Siegel und den Barrierefreiheitsanforderungen