Infoabend mit Behindertenanwältin Steger

Was macht die Behindertenanwaltschaft? Bei welchen Themen kann sie behilflich sein? Information und Austausch mit Behindertenanwältin Christine Steger für blinde und sehbehinderte Menschen.

Veranstaltungen & Freizeit, Events, Kurse & Lernen

Dauer: ca. 2 Stunden, 45 Minuten
Ort: Beratungszentrum, Jägerstraße 36, 1200 Wien
Online-Teilnahme: ZOOM

Info & Anmeldung: Empfang, Tel.: 01 / 330 35 45 - 0 oder mittels Online-Formular

Was macht die Behindertenanwaltschaft? Bei welchen Themen kann sie behilflich sein? Mit welchen Problemen kann ich mich als blinde oder sehbehinderte Person an diese wenden? Diese und weitere Fragen beantworten wir bei unserem Infoabend mit Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger. Nach einer Vorstellung der Aufgabenbereiche und Tätigkeiten der Behindertenanwaltschaft folgt ein Q&A, in dem das Publikum Fragen an die Behindertenanwältin stellen darf. Im Anschluss daran gibt es einen kleinen Umtrunk und die Möglichkeit für informellen Austausch mit der Behindertenanwältin.

Wie immer können blinde und sehbehinderte Personen auch für diese Veranstaltung unseren kostenlosen Begleitservice in Anspruch nehmen, um sicher zur Veranstaltung hin oder nach Hause begleitet zu werden. Melden Sie sich dafür gerne bei Maximilian Reutterer:

maximilian.reutterer@hilfsgemeinschaft.at
01 330 35 45 38

Zu Christine Steger

Mag.a Christine Steger, selbst eine Frau mit Behinderung, ist seit März 2023 Vorsitzende der Behindertenanwaltschaft. Die 43-Jährige ist langjährige Leiterin der Abteilung Family, Gender, Disability & Diversity der Paris Lodron Universität Salzburg. In dieser Funktion war sie an der Schaffung barrierefreier Lehr-, Lern- sowie Arbeitsbedingungen und an Projekten zur Gleichstellung von Universitätsangehörigen mit Behinderungen und der Vermittlung bei Konflikten beteiligt. Von 2018 bis 2023 war sie Vorsitzende des Unabhängigen Monitoring-Ausschusses, der die menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich analysiert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kontrolliert.

Zur Behindertenanwaltschaft

Die Behindertenanwaltschaft berät und unterstützt Menschen mit Behinderungen, wenn sie glauben, dass sie wegen einer Behinderung diskriminiert werden. Diskriminiert werden heißt, benachteiligt zu werden. Es muss eine Diskriminierung sein, die nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) oder dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) gilt. Auf Grundlage des Bundesbehindertengesetzes kann die Behindertenanwaltschaft zudem Studien zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durchführen und Verbandsklagen gemäß §13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes einbringen.

Online Teilnahme

Auch über ZOOM können Sie am Infoabend teilnehmen.

Gleich online anmelden: