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Unser Ziel

Ziel des Projektes „Barrierefrei fliegen“ ist es, eine möglichst lückenlose Servicekette für sehbeeinträchtigte und blinde Fluggäste zu erarbeiten. Barrierefreies Fliegen muss zur Selbstverständlichkeit werden! Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs arbeitet – mit vollem Engagement - für die Gleichstellung sehbehinderter und blinder Fluggäste!

Grundlage unserer Arbeit war auch die EU-Verordnung 1107/2006, die die Rechte behinderter Flugreisender beinhaltet und 2008 in Kraft tritt. Viele der Punkte, die in der Verordnung verankert sind, haben die Projektpartner von "Barrierefrei fliegen" bereits umgesetzt. Mehr dazu finden Sie unter Gesetzlicher Hintergrund.

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Unsere Projektpartner

Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Zivil-Invalidenverband (ÖZIV) verwirklicht. Der ÖZIV engagiert sich für einen verbesserten Service für mobilitätsbeeinträchtigte Personen. Gemeinsam versuchen wir, die Bedingungen für alle behinderten Fluggäste zu verbessern. Das Projekt "Barrierefrei fliegen" wurde 2004 gestartet.

Projektleiter:

Der Österreichische Zivil-Invalidenverband hat das Projekt initiiert und leitet die umfangreichen Koordinationstätigkeiten.

Projektpartner:

Die Hilfsgemeinschaft vertritt die Interessen blinder und sehbehinderter Flugpassagiere im Rahmen des Projekts "Barrierefrei fliegen" und erarbeitet für diese Zielgruppe praktikable Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit mit der AUA.

Projektpartner:

Für das aktuelle Projekt zur Erarbeitung barrierefreier Buchungssysteme konnte die Hilfsgemeinschaft a. Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Miesenberger von der Universität Linz (Institut Integriert Studieren), einen der renommiertesten österreichischen Experten für barrierefreies Webdesign, gewinnen.

Austrian Airlines:

Sämtliche Lösungsvorschläge werden gemeinsam mit der AUA Schritt für Schritt umgesetzt. Die Fluglinie engagiert sich zunehmend für die Verbesserung der Serviceleistungen für beeinträchtigte Fluggäste.

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In Zukunft barrierefrei buchen!

Barrierefrei buchen

Barrierefreies Buchen bei den Austrian Airlines (AUA) soll bald Realität werden! Sehr eindringlich haben wir in den letzten Jahren versucht, der AUA die Vorzüge einer barrierefreien Website nahe zu bringen. Jetzt ist es gelungen, die Verantwortlichen zu einer Zusammenarbeit zu bewegen. Der IT-Spezialist der Hilfsgemeinschaft, Mag. Klaus Höckner, erarbeitet in Kooperation mit der Universität Linz und der AUA Vorschläge für barrierefreie Buchungssysteme. Endergebnis der Zusammenarbeit soll ein barrierefreier Zugang für alle User sein!

Sensibilisierungstrainings für AUA-MitarbeiterInnen

Um das Service möglichst zielgruppenorientiert anbieten zu können, haben wir das AUA-Personal persönlich geschult. In eigens konzipierten Trainings haben unsere Experten MitarbeiterInnen der Fluglinie den richtigen Umgang mit sehbehinderten und blinden Fluggästen nahe gebracht.

Die ersten Trainings wurden bereits 2006 durchgeführt, 2007 wurden in 7 Trainings weitere 140 AUA-MitarbeiterInnen geschult. Gemeinsam mit der AUA wurden die Trainings laufend weiterentwickelt. Bereits jetzt fließen die, künfitg europaweit gültigen Vorgaben für Trainings der European Civil Aviation Conference (ECAC) ein (Guidelines on awareness and disability for all airport and airline personnel dealing with the travelling public).

Weitere Schulungen des AUA-Personals folgten auch 2009 in regelmäßigen Abständen. 

Live-Kommentare:

Hier können Sie persönliche Statements einiger AUA-MitarbeiterInnen nach einem Sensibilisierungstraining hören. Die Fragen stellt Daniele Marano, ein Trainer der Hilfsgemeinschaft.

Stellungnahme 1 im Format MP3 Stellungnahme 1 im Format MP3 Stellungnahme 1 im Format MP3

Stellungnahme 1 im Format WAV    Stellungnahme 1 im Format WAV    Stellungnahme 1 im Format WAV

Safety Card in Brailleschrift

Eines der wichtigsten Ziele des Projekts ist natürlich die Sicherheit sehbehinderter und blinder Fluggäste. Selbstverständlich sollte deshalb auch die Safety Card (also die Sicherheitshinweise an Bord jedes Flugzeugs) in Brailleschrift angeboten werden. Seit 2006 sind solche Safety Cards bei der AUA erhältlich. Allerdings sind bislang nicht alle Flugzeugtypen ausgestattet und die Übersetzung in die englische Sprache wurde vorerst außer Acht gelassen. Alles in allem arbeitet die AUA allerdings daran, auch diesen Service weiter auszubauen und zu verbessern.

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Bisherige Erfolge

Der Zugang für blinde Passagiere ist uneingeschränkt möglich, Begleitpersonen sind nicht mehr notwendig.

Assistenz- bzw. Partnerhunde können kostenlos an Bord transportiert werden.

Eine Safety Card in Blindenschrift ist verwirklicht, die Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen sind jetzt auch für blinde Passagiere zugänglich.

Um den Service zu verbessern, werden MitarbeiterInnen der AUA von Experten der Hilfsgemeinschaft geschult. Ziel ist ein professioneller Service für sehbehinderte und blinde Fluggäste.

Seit 2006 stehen eigene, mit "Special Assistance" gekennzeichnete Check-In-Schalter zur Verfügung (Schalter 56 und 57). Leichteres Einchecken und bequemeres Fortkommen am Flughafen bis zum Abflug ist das erklärte Ziel dieses Service.

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Ihre Rechte als Fluggast mit Behinderung

Seit 2006 ist das österreichische Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft, das viele Punkte in Bezug auf die Gleichbehandlung beeinträchtigter Flugpassagiere auf österreichischer Ebene regelt.

Seit 5. Juli 2006 gibt es auch eine Verordnung der EU (Verordnung 1107/2006), in der ausdrücklich „... die Rechte von behinderten Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität“ geregelt sind. So wird z. B. explizit festgehalten, dass „Informationen über einen Flug in zugänglicher Form“ mitgeteilt werden müssen, oder dass anerkannte Begleithunde wie z. B. Blindenführhunde in der Kabine transportiert werden müssen. Bislang waren lediglich Artikel 3 und 4 der Verordnung verbindlich (seit dem 26. Juli 2007). 

Die Hilfsgemeinschaft engagiert sich in Brüssel

Am 26. Juli 2008 tritt die umfangreiche Verordnung 1107/2006 in Kraft und soll national umgesetzt werden. Experten der Hilfsgemeinschaft und des ÖZIV nahmen deshalb am 25. Jänner 2008 an einem Kongress in Brüssel teil. Geladen hatte die Direktion Energie und Transport der Europäischen Union gemeinsam mit dem EDF (EDF). Fest steht, dass in ganz Europa das Personal in Flughäfen und bei Fluglinien ausgebildet werden soll, so wie das die Hilfsgemeinschaft und der ÖZIV bereits seit drei Jahren machen und auch weiterhin tun werden.

Für sehbeeinträchtigte und blinde Fluggäste bedeutet das In-Kraft-Treten der Richtlinie immense Fortschritte. Zum einen ist es ein politisches Statement und immer wieder wurde auf der Konferenz von Rechten, nicht von Privilegien (!) gesprochen. Ganz konkret bedeutet die gesetzliche Verpflichtung für z. B.  Serviceleistungen in Zukunft Erleichterungen und mehr Komfort bei der Abwicklung vor und während der Reise.

Informieren Sie auch sich über Ihre Rechte!

Die neue EU-Richtlinie stärkt die Rechte behinderter Fluggäste. Im Rahmen einer Info-Kampagne klärt die EU jetzt mit mehrsprachigen Videos über die Rechte von Passagieren mit Behinderung auf. Den Wortlaut der EU-Richtlinie 1107/2006, die seit 26. Juli 2008 in Kraft ist, sowie viele nützliche Infos finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. Videos und Infos sind jeweils auch in deutscher Sprache verfügbar.

Den genauen Wortlaut der Verordnung können Sie auch hier nachlesen.

Gebührenfreie Infoline der EU (wenn Sie aus einem EU-Staat anrufen):

Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.30 Uhr

Hotline: 00800 6 7 8 9 10 11

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU anrufen, wählen Sie bitte (zum üblichen Ortstarif):

(32-2) 299 96 96

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung zusammengefasst:

Mit der neuen EU-Verordnung 1107/2006 soll gewährleistet werden, dass behinderten Passagieren weder die Reservierung eines Flugtickets noch das Fliegen aufgrund ihrer Beeinträchtigung verweigert wird.

In schwerwiegenden Fällen können Fluglinien künftig auf die Begleitung durch einen persönlichen Assistenten bestehen. Das gilt jedoch nicht für blinde und sehbehinderte Fluggäste. Die Erfahrung hat gezeigt, dass mobilitätseingeschränkte Fluggäste häufiger abgewiesen wurden als sehbehinderte und blinde – ausgenommen Gruppenreisen.

Wichtig für sehbehinderte und blinde Flugreisende ist die Einrichtung von so genannten „points of arrival“ oder Ankunftspunkten (z. B. beim Taxistand oder am Bahnhof beim Flughafen), wo der behinderte Passagier nach vorheriger Anmeldung Hilfestellung bekommt. Darüber hinaus sind die Fluglinien verpflichtet, Blindenführhunde zusammen mit ihrem Besitzer in der Kabine kostenlos mitfliegen zu lassen.

Für eine optimale Unterstützung am Flughafen und an Bord sollten behinderte Flugpassagiere ihre speziellen Assistenzbedürfnisse mindestens 48 Stunden vor der Abreise bei der gebuchten Fluglinie bzw. beim Reiseveranstalter deponieren. Ein bis zwei Stunden vor dem Abflug muss der betreffende Passagier dann am vereinbarten Abholpunkt am Flughafen erscheinen. Diese Hilfestellung ist kostenlos, d. h. die Fluglinie darf keinerlei Extrakosten für die Assistenz bzw. Beförderung in Rechnung stellen. Das gilt auch für Billigfluglinien, die in der Vergangenheit fallweise diskriminierende Praktiken verfolgten.

Ortet ein beeinträchtigter Passagier einen Verstoß gegen die neue EU-Verordnung, kann er das dem jeweiligen Flughafen bzw. der Fluglinie melden. Ist er mit der Stellungnahme nicht zufrieden, kann er sich an die jeweilige nationale Behörde (in Österreich das Bundesministerium für Verkehr) wenden, die für die Umsetzung der Verordnung zuständig ist.

Bis alle Punkte dieser Verordnung verwirklicht sind und die volle Gleichberechtigung vom Buchen bis über die Abfertigung erreicht ist, muss noch sehr viel getan werden. Wie wichtig dabei gesetzliche „Rückendeckung“ ist, ist auch bei diesem Projekt deutlich erkennbar.

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs jedenfalls will auch in Zukunft hoch hinaus, um Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können!

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Benefizkonzert

Foto: Rocking Birds for the Blind
Am 27. September 2010 findet im Wiener Konzerthaus ein Benefizkonzert zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen statt.

Infos zum Benefizkonzert
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