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Spendenabsetzbarkeit

Ihre Spende für die Hilfsgemeinschaft ist absetzbar

Nach langjährigen Bemühungen wurde im März 2009 per Gesetz die Spendenabsetzbarkeit für Spenden für mildtätige Zwecke, für bestimmte Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe rückwirkend ab 1. Jänner 2009 beschlossen.

Laut Bescheid des Finanzamts 1/23 wurde der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs die Spendenabsetzbarkeit zuerkannt und die Hilfsgemeinschaft wurde in die Liste der spendenbegünstigten Organisationen aufgenommen. Sie finden uns in dieser Liste unter der Registrierungsnummer SO 1208.

Das bedeutet, dass Ihre Spende für die Hilfsgemeinschaft von der Einkommensteuer absetzbar ist.

Bitte beachten Sie:

Spenden an uns werden nur dann vom Finanzamt steuermildernd anerkannt, wenn Sie auf dem Spendenerlagschein unseren vollen Vereinswortlaut angeben, also:

Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

Noch günstiger wäre es, unsere Registrierungsnummer SO 1208 anzuführen.

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Höhe des Absetzbetrages

Die Möglichkeit der Spendenabsetzbarkeit bedeutet für Sie als Spender: Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 können Sie Ihre Zuwendungen für die Hilfsgemeinschaft absetzen. Bis zu 10% der Bemessungsgrundlage (Jahresbruttoeinkommen abzüglich des Sozialversicherungsbeitrages) werden beim Jahresausgleich oder bei der Einkommenssteuererklärung gutgeschrieben.

Ein  Beispiel:

Bei einem Bruttomonatseinkommen von € 1.400,-  und einer Bruttospende von € 80,- würden € 29,20 von der Steuer rückvergütet. (Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf tatsächliche Leistung.)

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So können Sie Ihre Spende absetzen

Bitte bewahren Sie alle Belege, wie z.B. Erlagscheine, Überweisungen und Kontoauszüge, auf, damit Sie diese bei der jährlichen Steuererklärung vorlegen können. Einmal im Jahr, bis Ende März des Folgejahres, erhalten Sie von der Hilfsgemeinschaft eine Bestätigung über die von Ihnen geleistete Spendensumme. Diese Nachweise müssen Sie – so wie alle anderen Unterlagen für das Finanzamt – sieben Jahre aufbewahren. In der Arbeitnehmerveranlagung bzw. in der Einkommensteuererklärung können Sie die Spenden geltend machen und erhalten einen Teil refundiert.

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Kontakt

Foto: Porträt Sandra Klement

Wenn Sie Fragen zur Spendenabsetzbarkeit haben wenden Sie sich bitte an:

DSA Sandra Klement
Tel. 01/330 35 45 – 20
E-Mail: spenden@hilfsgemeinschaft.at

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